Amtsblatt vom 23. Juli 1955

Die rechtlichen Grundlagen der Durchführung des Plebiszits wurden im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Juli 1955 veröffentlicht. Die §§ 26 bis 33 des Gesetzes Nr. 457 betreffend die Durchführung der Volksbefragung über die Billigung des Europäischen Statuts für das Saarland (VBG) vom 8. Juli 1955 betreffen speziell die Durchführung des Abstimmungskampfes und eröffneten allen politischen Parteien gleiche Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten auf den Willensbildungsprozess der Bevölkerung. Mit dem Gesetz Nr. 458 über das Vereinswesen (Vereinsgesetz) vom 8. Juli 1955 wurde die (Neu-)Bildung der bis dahin verbotenen prodeutschen Parteien ermöglicht.