Saarland und Bremen begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag
Das Saarland und die Freie Hansestadt Bremen bewerten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag positiv.
Das Gericht hat am Donnerstag (5. August 2021) einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben und entschieden, dass den Rundfunkanstalten eine Beitragserhöhung zusteht. Das Saarland hatte gemeinsam mit der Freien Hansestadt Bremen eine eigene Stellungnahme zu den Verfahren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht eingebracht, um die Funktionsfähigkeit des Saarländischen Rundfunks und Radio Bremens zu sichern.
Henrik Eitel, Chef der Staatskanzlei des Saarlandes: „Der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen wurden durch das heutige Urteil in ihrer Lebens- und Funktionsfähigkeit gesichert. Mit der Finanzierungsentscheidung ist auch der Rundfunkfinanzausgleich abgesichert und auch die kleineren Rundfunkanstalten können ihren Beitrag zur föderalen Vielfaltssicherung leisten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine große Bedeutung für unsere Demokratie, gerade im Zeitalter der Digitalisierung der Medien. Unabhängiger, vertrauenswürdiger und flächendeckender Journalismus war nie wichtiger als heute. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil besonders hervorgehoben und gleichzeitig die besondere Aufgabenstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschärft.“
Dr. Olaf Joachim, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund: „Die Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung fällt in die föderale Verantwortungsgemeinschaft aller Länder - das zieht sich wie ein roter Faden durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Mit dieser Klarstellung wird das für das Saarland und die Freie Hansestadt Bremen so wichtige Gebot der föderalen Zusammenarbeit wesentlich gestärkt. Ich freue mich im Übrigen, dass das BVerfG die besondere Situation des Saarländischen Rundfunks und Radio Bremens anerkannt hat, indem es die Regelungen zum Finanzausgleich im Rahmen der Vollstreckungsanordnung in Kraft gesetzt hat. Die Länder können nur gemeinsam die bestehende Rundfunkordnung so weiterentwickeln, dass auch in Zukunft Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt gewährleistet ist.“
Medienansprechpartner
Alexander Zeyer
Regierungssprecher
Am Ludwigsplatz 14
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