Inneres
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beider Länder soll durch Intensivierung der bisherigen Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und weiteren Hilfsorganisationen mittels regelmäßiger Übungen, Treffen und Austauschformaten fortgesetzt werden und sich in konkreten gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, in einem grenzüberschreitenden Fortbildungs- und Kompetenzzentrum, sowie regelmäßig wechselseitigen Austauschformaten und Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit niederschlagen, um die effektiven und effizienten Maßnahmenfindung zu begünstigen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll dabei sowohl im Bereich des Katastrophenschutzes als auch im Rahmen der alltäglichen Gefahrenabwehr gewährleistet werden.