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Zensus 2022 kompakt

Faktencheck und häufig gestellte Fragen (FAQs)

Der Zensus als größtes Projekt der amtlichen Statistik im Blickpunkt - Faktencheck und beantwortete Fragen.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind an der Erhebung beteiligt und werden an den Befragungen teilnehmen.  Was kommt auf die Bürger*innen zu? Was ist richtig/falsch?

Manchmal werden Informationen missverstanden oder auch bewusst falsch dargestellt. Um Klarheit zu schaffen, haben wir die falschen Informationen für Sie enttarnt:

Zensus 2022 Faktencheck

Hierzu die häufig gestellten Fragen im Überblick:

Zensus 2022 FAQs

Faktencheck: Mikrozensus und Zensus

Informationen zum Unterschied zwischen dem Mikrozensus und dem Zensus finden Sie in diesem Faltblatt.

Der Begriff Mikrozensus bedeutet "kleine Bevölkerungs­zählung". Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushalts­befragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Es werden mit rund 810 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemein­schafts­unter­künften rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland zu ihren Arbeits- und Lebens­bedingungen befragt.

Der Zensus – bekannt als Volkszählung – wird alle 10 Jahre durchgeführt. Im Fokus steht die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Hierzu wird ein belastungsarmer methodischer Ansatz gewählt – eine sogenannte Korrekturstichprobe zur Berichtigung der Daten aus den Melderegistern.  Nur ca. 10% der Bevölkerung werden persönlich befragt. Darüber hinaus wird das registergestützte Verfahren ergänzt durch eine Zusatzbefragung zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf. Kombiniert wird das Verfahren mit einer Gebäude- und Wohnungszählung zur Erfassung von Gebäuden mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen.

Faktencheck: Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus und Grundsteuerreform

Im Jahr 2022 findet im Saarland die Grundsteuerreform statt.

Alle Eigentümer*innen von Grundbesitz im Saarland werden Ende März 2022 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) öffentlich zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) aufgefordert.

Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuerreform und der Zensus voneinander unabhängige Verfahren sind. Die Finanzämter haben keinen Zugriff auf die Daten, die ihm Rahmen des Zensus erhoben werden und die Statistischen Landesämter haben keinen Zugriff auf die Daten der Finanzverwaltung.

Weitere Informationen zur neuen Grundsteuerreform im Saarland finden Sie hier: Grundsteuerreform