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Zensus 2022 kompakt

Gebäude- und Wohnungszählung

Wer wird wann und worüber befragt? Was tun bei Eigentümerwechsel? Die Vorbereitungen im Saarland und ein Blick in den Musterfragebogen.

In Deutschland gibt es bisher keine Verwaltungsregister über Gebäude und Wohnungen. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl wird daher im Zensus auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt. Ziel der GWZ 2022 ist die flächendeckende, vollzählige und aktuelle Erfassung aller am Erhebungsstichtag 15.05.2022 bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen.

Alle Eigentümer*innen, Verwalter*innen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen sind gesetzlich verpflichtet, über Ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu erteilen.

Die Ergebnisse der GWZ werden von Ländern und Kommunen für wohnungspolitische und raumplanerische Entscheidungen genutzt und dienen darüber hinaus auch als Basis für Fortschreibungen von Statistiken im Gebäude- und Wohnungsbereich.

Erklärvideo

Zensus 2022 Zensus und Wohnraum

Vorbefragung von September bis November 2021

Im Rahmen einer Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung im Herbst 2021 wurden auskunftspflichtige Eigentümer*innen im Saarland zur Klärung der Berichtskreise kontaktiert. Auf Basis der erfolgten Rückmeldungen seitens der Eigentümer*innen konnten dem Statistischen Amt Saarland Änderungen der Eigentumsverhältnisse von Gebäuden und Wohnungen angezeigt werden, um sicherzustellen, dass ab Mai 2022 die korrekten auskunftspflichtigen Personen angeschrieben werden.

Haupterhebung ab Mai 2022

Ab 09.05.2022 werden Eigentümer*innen von Gebäuden und Wohnungen mit Wohnraum im Saarland vom Statistischen Amt Saarland zentral angeschrieben.

Sie haben Interesse daran, was genau in der Gebäude- und Wohnungszählung erfragt wird? Erfahren Sie mehr über die Fragebogeninhalte der GWZ Haupterhebung im Musterfragebogen.

Erhebungswege

Geben Sie Ihre Rückmeldung im Online-Frageborgen in nur wenigen Minuten. Die individuellen Zugangsdaten erhalten Sie mit dem ersten Anschreiben des Statistischen Amtes Saarland.

Falls die Möglichkeit einer Online-Meldung nicht genutzt wird, erhalten Sie Mitte Juni automatisch einen Papierfragebogen mit kostenfreien Rückantwortkuvert.

Entscheiden Sie selbst, auf welchem Erhebungsweg Sie Ihre Auskunftspflicht erfüllen.

Erklärvideo

Zensus 2022 Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)