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Zensus 2022 kompakt

Sonderbereiche

Wer wird in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen befragt? Welche Angaben sind erforderlich?

Der Zensus 2022 basiert auf einem registergestützten Verfahren. Bei Wohnheimen und Gemein­schaftsunterkünften ist aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten von überdurchschnittlich vielen Registerfehlern auszugehen. In den sogenannten Sonderbereichen wird bei der Befragung methodisch zwischen Wohnheimen und sogenannten Gemeinschaftsunterkünften unterschieden.

Das entscheidende Kriterium für die Befragungsmethode richtet sich nach der Haushaltsführung. Unterschieden wird dabei zwischen eigenständiger und nicht eigenständiger Haushaltsführung.

Zensus 2022 Schaubild Kombiniert
Foto: © Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2020

In einer Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Altenwohnstift) gibt es keine eigene, sondern eine zentrale Haushaltsführung und die Bewohner*innen werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut. In Gemeinschaftsunterkünften ist stellvertretend die Einrichtungsleitung auskunftspflichtig.

In Wohnheimen (z.B Studierendenwohnheim) führen die Bewohner*innen hingegen einen eigenen Haushalt und wirtschaften selbstständig.

In Wohnheimen werden die Bewohnerinnen und Bewohner direkt befragt. An einem Teil der Anschriften mit Wohnheimen werden die Bewohnerinnen und Bewohner ebenfalls zusätzlich zu weiteren Merkmalen befragt, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern enthalten sind.

Kontaktpunkte und vorbereitende Arbeiten

Im Rahmen einer Vorbefragung im Jahr 2020 wurden alle vom Statistischen Amt Saarland recherchierten Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte zur Klärung des Berichtskreises und der Trägerschaft kontaktiert.

Im Frühsommer 2021 konnte Angaben zu den einzelnen Einrichtungen im Rahmen einer Aktualisierungsbefragung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst bzw. Ergänzungen vorgenommen werden.

Ablauf der Erhebung

Die Durchführung der Erhebung an den Sonderbeichen ist Aufgabe der kommunalen Erhebungsstellen.

 Zum Zensus-Stichtag 15.05.2022 werden

  • die Bewohner*innen von Wohnheimen direkt von sogenannten Erhebungsbeauftragten persönlich befragt
  • die Einrichtungsleitungen von Erhebungsbeauftragten zur Übergabe von Zugangsdaten für den Online-Meldeweg kontaktiert.

 Weiterführende Informationen und Links

Link zum Muster-Fragebogen der Gemeinschaftsunterkünfte

Link zum Muster-Fragebogen der Wohnheime

Sie leiten selbst eine Einrichtung und haben weitere Fragen zum Zensus? Für die Organisation und Durchführung der Erhebung sind die kommunalen Erhebungsstellen zuständig. Eine Übersicht der saarländischen Erhebungsstellen finden Sie hier.