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Leitung SG A 1
E-Mail-Presseverteiler
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Vorabinformationen über statistische Ergebnisse
Nach dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Es gibt jedoch begründete Ausnahmen, wenn diese transparent gemacht werden. Dazu zählen Vorabinformationen an Ministerien, wenn die statistischen Ergebnisse unmittelbar politisch entscheidungsrelevant sind und die Ministerien mit Reaktionen auf diese Ergebnisse konfrontiert werden. Dabei werden in der Regel die Medieninfos mit Sperrfrist frühestens am Vortag der Veröffentlichung den betreffenden Stellen durch die Pressestelle des Statistischen Landesamtes zur Verfügung gestellt.
Das Statistische Landesamt Saarland folgt damit den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex.
Nachfolgend genannte Ministerien können - unter Angabe einer Sperrfrist - Medieninformationen vorab erhalten:
Staatskanzlei des Saarlandes
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Ministerium für Bildung und Kultur
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz