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Vorabinformationen über statistische Ergebnisse

Nach dem Verhaltens­kodex für Europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst ver­öffentlicht und allen externen Nut­zen­den gleichzeitig und gleich­berechtigt zur Ver­fügung gestellt werden. Es gibt jedoch be­gründete Aus­nahmen, wenn diese trans­parent gemacht werden. Dazu zählen Vorabinformationen an Ministerien, wenn die statistischen Ergeb­nisse unmittel­bar politisch ent­scheidungs­relevant sind und die Ministerien mit Reak­tio­nen auf diese Ergeb­nisse kon­frontiert werden. Dabei werden in der Regel die Medieninfos mit Sperr­frist frühestens am Vortag der Ver­öffent­lichung den betreffenden Stellen durch die Pressestelle des Statistischen Landesamtes zur Verfügung gestellt.

Das Statis­tische Landesamt Saarland folgt damit den Regelungen des Euro­päischen Verhaltens­kodex.

Nachfolgend genannte Ministerien können - unter Angabe einer Sperrfrist - Medieninformationen vorab erhalten:

Staatskanzlei des Saarlandes

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Ministerium für Bildung und Kultur

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ministerium der Justiz