Termine
Aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes der Justiz sind Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen in der Regel öffentlich. Es besteht daher jederzeit die Möglichkeit, als Zuschauer an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Ausnahmen gelten insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.
Das Projekt des Landgerichts Saarbrücken "Gericht Live Erleben" bietet Schulklassen, aber auch anderen Gruppen die Möglichkeit, beim Landgericht Saarbrücken eine Gerichtsverhandlung zu erleben. Weitere Informationen und die wichtigsten Grundlagen finden Sie hier.