| Gerichte und Staatsanwaltschaft

Dualer Studiengang

Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d)

Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d) nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RpflG) übertragenen Aufgaben der Dritten Gewalt in sachlicher Unabhängigkeit (§ 9 RpflG) wahr.

Sie repräsentieren neben den Richtern (m/w/d) das unabhängige Gericht. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Die Stellung der Rechtspfleger ist insofern mit der der Richter vergleichbar. Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Angehörigen des gehobenen Dienstes. Sie können ihre Sitzungen in Robe leiten.
Damit ist ihr Berufsalltag geprägt von selbständigen, aber auch eigenverantwortlichen Entscheidungen, die sie in vielen verschiedenen Rechtsgebieten vornehmen müssen. Gerade diese Weisungsfreiheit macht den Beruf so spannend und gleichzeitig aber auch sehr verantwortungsvoll.

Aufgabenbereich - Berufsbild

Rechtspfleger (m/w/d) sind überwiegend an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Dieser vielseitige Beruf ist geprägt von selbständigem Arbeiten und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Aufgabenbereichen. Als Fachjuristen bearbeiten diese die ihnen im Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben.

Es erwartet Sie ein spannendes Tätigkeitsfeld, wie es sich vielfältiger kaum denken lässt, z. B.:

  • vielfältige Aufgaben im Familien-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht
  • Entscheidungen betreffend die Pfändung von Forderungen
  • Durchführung von Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Grundstücken
  • Durchführung von Insolvenzverfahren
  • Grundbuchrecht (z.B. Eintragung von Eigentumswechseln, Belastungen und Rechten)
  • Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen in Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft
  • Nachlassrecht (z.B. Ermittlung von Erben und Erteilung von Erbscheinen, Eröffnung von Testamenten etc.)
  • Handels- und Vereinsregister (z.B. Eintragung von Handels- und Kapitalgesellschaften, Vereinen und Genossenschaften)
  • Kostenrecht
  • Zivilverfahren
  • Prüfertätigkeiten (Bezirksrevisoren)
  • Justizmanagement (Geschäftsleitung einer Justizbehörde).

Wenn Sie entschlussfähig und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, bietet Ihnen dieser Beruf ideale Einsatzmöglichkeiten.

Einstellungsvoraussetzungen

Zum dualen Studium kann zugelassen werden, wer nach Absolvierung eines Auswahlverfahrens:

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  • eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.

Bewerbungsverfahren

Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst erfolgen in der Regel zum September eines jeden Jahres.
Für den Einstellungstermin im September 2024 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen.

Im Auswahlverfahren kommt bei der stets großen Zahl der Bewerbungen den Zeugnisnoten eine entscheidende Bedeutung zu. Die Vorauswahl der Kandidaten (m/w/d), die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erfolgt für den Bereich der Gymnasien und Fachoberschulen auf der Grundlage der Zeugnisse der Klassenstufen 11 (Zeugnisse 11/1 und 11/2) bzw. der vergleichbaren Klassenstufen.

Das Auswahlverfahren beginnt bereits gegen Ende des der Einstellung vorhergehenden Jahres.

Dem Bewerbungsschreiben sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, insbesondere Ablichtungen der jeweiligen Schulzeugnisse, beizufügen.
Es wird gebeten, die Bewerbungen nicht in Klarsichthüllen u.Ä. vorzulegen.

Bewerbungen sind an das
Ministerium der Justiz
Referat A 2
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken,
zu richten.

Gerne können Sie die Bewerbungsunterlagen auch online im PDF-Format per E-Mail an
poststelle@justiz.saarland.de
richten.

Ausbildungsverlauf

Das Studium ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt in einem dualen Studiensystem die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.

Das duale Studium dauert insgesamt drei Jahre und gliedert sich wie folgt:

  • Studium I an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen:12 Monate
  • Studienpraxis bei einem Amtsgericht im Saarland und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken: 12 Monate
  • Studium II an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen: 12 Monate.

Die Studiengänge I und II finden an der Hochschule für Rechtspflege des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen (zwischen Mannheim und Heidelberg) statt. Sie befindet sich in einem Seitenflügel des Schwetzinger Schlosses, inmitten des großen gepflegten Schlossgartens und ist eine kleine Fachhochschule. Aber gerade Größe und Lage der Fachhochschule ergeben ein eigenes Flair, womit sich das Studium an dieser Schule wohltuend von dem Massenbetrieb an großen Fachhochschulen oder Universitäten unterscheidet. Ein Wohnheim steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Hochschule für Rechtspflege bietet jedoch ein aktuelles Vermieterverzeichnis an, das speziell für die Studierenden erstellt wird.

In der Studienpraxis erfolgt durch die Ausbilder (m/w/d) in den einzelnen fachlichen Dezernaten die Vermittlung von Fähigkeiten, die im Studium I erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, um dort anfallende Aufgaben selbständig erledigen zu können. Während der praktischen Studienzeit findet in der Regel einmal in der Woche eine fachtheoretische Arbeitsgemeinschaft statt.

Die elektronische Rechtspflegerprüfung findet während des Studiums II vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg statt. Die mündliche Rechtspflegerprüfung erfolgt in der Regel im Oktober. Beide Prüfungen finden in der Hochschule für Rechtspflege statt.

Auf Grund der bestandenen Rechtspflegerprüfung verleiht die Hochschule für Rechtspflege den akademischen Grad "Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d)".

Anwärterbezüge

Während der gesamten Ausbildungsdauer erhalten Sie als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf monatlich Anwärterbezüge. Diese betragen derzeit 1.327,21 EURO. Im Krankheitsfall erhalten Sie anteilig Beihilfeleistungen zu Ihrer (in der Regel privaten) Krankenversicherung. Während der Studienabschnitte in Schwetzingen wird darüber hinaus ein Trennungsgeld gezahlt.
Zu Beginn der Ausbildung erhalten Sie bereits einen eigenen Laptop.

Karriere

Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen, attraktiven und familienfreundlichen Arbeitsplatz, der Ihnen finanzielle Sicherheit bietet.
Nach erfolgreich bestandener Rechtspflegerprüfung können die Prüfungsabsolventen als Justizinspektoren (m/w/d) (Besoldungsgruppe A 9) übernommen werden. Beförderungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes und im Rahmen der vorhandenen Planstellen sind bis zur Besoldungsgruppe A 13 (Justizoberamtsrat (m/w/d)) nebst Amtszulage möglich.
Besonders qualifizierte Rechtspfleger können als Geschäftsleiter einer Justizbehörde oder auch als Prüfungsbeamte eingesetzt werden.

Kontakt

Ministerium der Justiz
Personalabteilung - Ausbildung Gerichte und Staatsanwaltschaften
Tel.: (0681) 501-3145 bzw. (0681) 501-5443
E-Mail: poststelle@justiz.saarland.de

| Saarländisches Oberlandesgericht | Juristenausbildung

Weitere Informationen

Weitere Informationen über das Berufsbild des Diplom-Rechtspfleger/in (FH) finden Sie in der BERUFENET-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit.

Hier finden Sie einen kurzen Film, der einen ersten Einblick in typische Tätigkeiten der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers gibt.

 

Einstellungsjahrgänge

Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter

Einstellung Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter 2019

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