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Gebäudeporträt


Das Saarländische Oberlandesgericht ist zur Gänze im 1. und 2. Obergeschoss des historischen Hauptgebäudes des Landgerichts Saarbrücken untergebracht. Es handelt sich um einen im Jahre 1911 begonnenen und am 03.10.1914 eingeweihten repräsentativen Gerichtsneubau, der an die Stelle mehrerer kleinerer Vorgängerbauten aus dem 19. Jahrhundert getreten ist.

Etwa im Jahre 1909/10 war mit den Planungen für das Gebäude begonnen worden. Von wem der Entwurf zu dem Gebäude letztlich stammt, kann heute nicht mehr zuverlässig geklärt werden. Am wahrscheinlichsten ist die Beteiligung der in der Abteilung für das Bauwesen im Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin tätigen Architekten Thoemer und Mönnich. Hierfür spricht, dass sich das Gebäude stilistisch in die Reihe der im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts in Preußen, namentlich in Berlin und Westdeutschland, entstandenen Gerichtsgebäude einreiht, von denen die meisten auf Planungen der beiden genannten Architekten zurückgingen. Es handelt sich bei dem Saarbrücker Bau um eines der letzten in diesem Stil vor dem Ende des Kaiserreichs errichteten Gerichtsgebäude, welches für die damalige Zeit besonders charakteristisch ist.

Stilistisch ist das Gebäude noch vom Historismus des 19. Jahrhunderts beeinflusst. So sind etwa zahlreiche Anklänge an neobarocke Ornamentik vorhanden. Jedoch sind diese Elemente nicht streng ausgeführt. Es findet sich vielmehr eine Gemengelage verschiedener Baustile. So sind auch klassizistische Elemente sowie Anklänge an den Jugendstil, etwa in Form der an den Fassaden angebrachten steinernen Girlanden, nicht zu übersehen.

Das Gebäude lässt die zu seiner Erbauungszeit vorherrschenden Ideen und architektonischen Prinzipien deutlich erkennen. Einerseits wollte man damals einen repräsentativen Rahmen schaffen, der insbesondere der Bedeutung einer der monarchischen Obrigkeit verpflichteten Rechtspflege Ausdruck verleihen sollte. Andererseits aber sollte das Gebäude auch möglichst zweckmäßig und funktional gestaltet sein.

Saarländisches Oberlandesgericht Treppenaufgang Saarländisches Oberlandesgericht Treppenaufgang
Saarländisches Oberlandesgericht Treppenaufgang Foto: © SOLG/Christian Born

Der wilhelminische Gedanke der Repräsentation, der mit den traditionellen Tugenden preußischer Sparsamkeit weitgehend bricht, kommt wie auch in anderen Gerichtsgebäuden der damaligen Zeit schon allein durch die Dimensionierung des Gebäudes zum Ausdruck. So fällt die großzügige und weitläufige Gestaltung von früherem Eingangsbereich und Treppenhaus auf, die auf den Besucher wohl nicht unbeabsichtigt einen einschüchternden Eindruck macht. Demselben Zweck dient wohl die ungewöhnliche Höhe der Diensträume im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss.

Darüber hinaus finden sich überall Hinweise auf die preußische Monarchie, etwa Adler, Kronen und die Initiale „W“ für Wilhelm II. Diese Symbole sind nicht nur an Innen-, Außenwänden und Decken, sondern in dekorativer Form auch innerhalb der schmiedeeisernen Geländer- und Brüstungsgitter angebracht.

An den Fassaden und im Innern befinden sich außerdem zahlreiche allegorische Figuren und Reliefs wie Löwen- und Menschenköpfe, von denen allerdings etliche durch Kriegseinwirkungen zerstört wurden. Innerhalb des Gebäudes sind an Wänden, Decken und eigens hierfür errichteten Skulpturen Sinnsprüche angebracht, die die Bedeutung der Rechtspflege auf theatralische Weise darstellen. So liest man etwa „Gott schützt das Recht“ oder „Suum cuique“. Eine auch bei anderen Gerichtsgebäuden verwirklichte repräsentative Besonderheit der Architekten Thoemer und Mönnich war schließlich der ursprünglich vorhandene Dachreiter mit Uhr.

Der Gedanke der Funktionalität kommt hingegen dadurch zum Ausdruck, dass die Anlage nach ihrer Grundkonzeption erweitert werden konnte, ohne dass an der bestehenden Bausubstanz etwas verändert werden musste. Hierdurch sollte dem erwarteten Bevölkerungswachstum sowie der gestiegenen Bedeutung der Justiz infolge der um die Jahrhundertwende in Kraft getretenen großen Kodifikationen Rechnung getragen werden. Das Gebäude besteht aus zwei im rechten Winkel zueinander errichteten Flügeln, einem Hauptflügel zur heutigen Franz-Josef-Röder-Straße (Saarseite) hin und einem Seitenflügel parallel zur Hardenbergstraße.

In der Mitte des Hauptflügels befindet sich das ehemalige Hauptportal. Über diesem erhebt sich der die Fassade prägende und von einem Dreiecksgiebel gekrönte Mittelrisalit.

Saarländisches Oberlandesgericht 2. Obergeschoss mit Blick ins 1. Obergeschoss Saarländisches Oberlandesgericht 2. Obergeschoss mit Blick ins 1. Obergeschoss
Saarländisches Oberlandesgericht 2. Obergeschoss mit Blick ins 1. Obergeschoss Foto: © SOLG/Christian Born

Das gesamte Gebäude weist neben Keller-, und ausgebautem Dachgeschoss ein Erdgeschoss, ein 1. Obergeschoss und ein 2. Obergeschoss (Attikageschoss) auf und ist um zwei geschlossene Innenhöfe herum errichtet. Aus den ursprünglichen Bauplänen ergibt sich, dass das Gebäude bei Bedarf im Bereich des heutigen Parkplatzes unter Einbeziehung zweier weiterer Innenhöfe hätte erweitert werden können, so dass der gesamte Baukomplex die Form eines geschlossenen Rechtecks angenommen hätte. Von dieser Möglichkeit wurde jedoch niemals Gebrauch gemacht.

Im Laufe der Zeit wurden an dem Gebäude gleichwohl etliche bauliche Veränderungen vorgenommen. Neben kleineren, die Substanz unberührt lassenden Veränderungen wie dem teilweisen Ausbau des Dachgeschosses zu Büroräumen, hat das Gebäude die größten Veränderungen durch den Wiederaufbau nach dem Krieg erfahren. Deren wesentlichste bestand im Wegfall des Dachreiters, während das Dach ansonsten unverändert belassen wurde. Darüber hinaus wurden nicht alle beschädigten Fassadenornamente wiederhergestellt, sondern teilweise durch unbehauene Steine ersetzt.

Insgesamt vermittelt das Gebäude trotz der baulichen Veränderungen auch heute noch einen harmonischen und ästhetischen Eindruck, der durch die Fassadenrenovierung gegen Ende der 90er Jahre noch verbessert wurde. Als wenig geglückt zu bezeichnen ist jedoch der Umstand, dass nach dem zweiten Weltkrieg neben das bestehende Gerichtsgebäude zur Zähringerstraße hin ein quaderförmiger, rein funktionaler und ästhetisch nicht überzeugender Neubau aus Beton gesetzt wurde, der die Staatsanwaltschaft beherbergt.


Der Altbau konnte zeitweilig nur durch den Eingang dieses Neubaus unter Benutzung eines gläsernen Verbindungsgangs betreten werden, wodurch die architektonische Wirkung des ursprünglichen Hauptportals und des anschließenden Treppenhauses weitgehend verloren ging. Seit einigen Jahren ist das Hauptportal aber wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Auf diese Weise hat das Gebäude einen Teil seines alten Charmes zurückerhalten.

(Quelle: Götz, Wolfgang, Das Landgericht in Saarbrücken, in: 150 Jahre Landgericht Saarbrücken, hrsg. vom Präsidenten des Landgerichts in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes, Köln, Berlin, Bonn, München, 1985, S. 33 - 66)