Wichtige aktuelle Hinweise wegen der Coronavirus-Pandemie
Wegen der Coronavirus-Pandemie sind die Öffnungs- und Sprechzeiten des Saarländischen Oberlandesgerichts derzeit eingeschränkt.
Öffnungs- und Sprechzeiten sind:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Wir bitten Sie dringend, das Saarländische Oberlandesgericht derzeit nicht persönlich aufzusuchen.
Bitte versuchen Sie zunächst, Ihr Anliegen telefonisch oder schriftlich zu klären.
Der Zugang zu allen öffentlichen Sitzungen des Saarländischen Oberlandesgerichts ist weiterhin möglich.
Soweit Sie eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten haben, müssen Sie zu diesem Termin kommen. Wenn das nicht möglich ist, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer, die in der Ladung angegeben ist.
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung („Maskenpflicht“) in den Justizgebäuden
Alle Besucher/innen der Justizbehörden sind verpflichtet, in den Justizgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) zu tragen. Diese Verpflichtung gilt beim Gang durch das Gerichtsgebäude sowie bei der Wahrnehmung von Terminen außerhalb von Gerichtsverhandlungen. Über eine mögliche Tragepflicht während der Verhandlung entscheiden die zuständigen Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.
Bitte bringen Sie daher unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) mit, wenn Sie das Saarländische Oberlandesgericht aufsuchen.