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Einstellungstermine und Bewerbungsfristen

Einstellungstermin 1. März » Bewerbungsschluss 15. Januar des gleichen Jahres
Einstellungstermin 1. September » Bewerbungsschluss 15. Juli des gleichen Jahres

Fallen die Einstellungstermine auf ein Wochenende, ergeben sich entsprechende zeitliche Verschiebungen der Einstellungstermine. Fällt der Bewerbungsschluss auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet der Bewerbungsschluss mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Antrag - Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst

Der Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Saarlandes ist unter Verwendung eines entsprechenden Vordrucks und der Beifügung aller erforderlichen Unterlagen (insbesondere der beiden Anlagen für die weiteren Erklärungen und für den Gesundheitszustand) an das

Saarländisches Oberlandesgericht
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken

zu richten

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst sowie das Antragsformular nebst den Anlagen für die weiteren Erklärungen und für den Gesundheitszustand für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst erhalten Sie unter dem Punkt Formulare.

Allgemeine Informationen

Der juristische Vorbereitungsdienst wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet (§ 21 JAG). Über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken. Der Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts leitet die Gesamtausbildung (§§ 23 Absatz 3 JAG, 17 JAO).

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Rechtsreferendare eine monatliche Unterhaltsbeihilfe unter Berücksichtigung eines familienbedingten Mehrbedarfs (§ 22 JAG, § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren). Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe beträgt derzeit 1.303,97 EUR. Weiter gehende Leistungen, insbesondere eine jährliche Sonderzuwendung, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Kaufkraftausgleich werden nicht gewährt. Während des Vorbereitungsdienstes besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, dagegen nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes empfiehlt sich gegebenenfalls der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, die auch die Kosten eines eventuell notwendigen Krankenrücktransportes übernimmt.

Im Weiteren erhalten Rechtsreferendare bei dienstlich veranlassten Reisen Reisekostenvergütung und Trennungsgeld entsprechend den für Landesbeamte geltenden Vorschriften (§ 22 Absatz 3 JAG).

Eventuelle Nebentätigkeiten während des Vorbereitungsdienstes sind dem Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Ablauf des Vorbereitungsdienstes

Es sind folgende Stationen zu absolvieren:

  1. drei Monate bei der Staatsanwaltschaft
  2. fünf Monate bei einem Gericht in Zivilsachen erster Instanz (Zivilstation)
  3. drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde (die Ausbildung kann auch bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz- oder der Sozialgerichtsbarkeit oder bei der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer oder bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, stattfinden)
  4. sechs Monate bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (Rechtsanwalt I)
  5. vier Monate bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (Rechtsanwalt II; die Ausbildung kann bei einer/einem ausländischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt erfolgen; sie kann ferner bei einer Notarin/einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist).
  6. drei Monate bei einer Wahlstation.

Die schriftliche Prüfung (sieben Aufsichtsarbeiten) wird im 18. Ausbildungsmonat abgelegt.

Adressen

Saarländisches Oberlandesgericht
Fragen betreffend Ausbildung und Ausbildungsverlauf
Frau Justizinspektorin Carolina Paulus
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken
Telefon  (0681) 501-5251
Telefax  (0681) 501-5049


Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Fragen betreffend die Zweite juristische Staatsprüfung
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken
Telefon  (0681) 501-5318 oder (0681) 501-5319
Telefax  (0681) 501-5897

Saarländischer Anwaltverein
Präsident: Rechtsanwalt Olaf Jaeger
Berliner Promenade 16
66111 Saarbrücken
Telefon  (0681) 936-390
Telefax  (0681) 936-3911

Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Am Schloßberg 5
66119 Saarbrücken
Telefon  (0681) 588280
Telefax  (0681) 581047

Saarländische Notarkammer
Am Rondell 3
66424 Homburg
Telefon  (06841) 93120

Landesamt für Zentrale Dienste
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle
Abt. C
Am Halberg 4
66121 Saarbrücken
Telefon  (0681) 501-00
Telefax  (0681) 501-6646, Beihilfestelle: -6214

Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Freiherr vom Stein Straße 2
66346 Speyer
Telefon  (06232) 654-227/ -228
Telefax  (06232) 654-208

Universität des Saarlandes
66041 Saarbrücken
Telefon  (0681) 302-0
Telefax  (0681) 302-2609

Europainstitut, Sektion Rechtswissenschaften, Universität des Saarlandes
66041 Saarbrücken
Telefon  (0681) 302-3653 oder -2253

Formulare und Hinweise

Hinweisblatt - Bewerbung für den juristischen Vorbereitungsdienst im Saarland

Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst im Saarland

Anlage zum Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst - Erklärung zum Gesundheitszustand

Anlage zum Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst - weitere Erklärungen

Gesetz über die Beschränkung der Zulassung