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Verfahrensbezogene Datenschutzhinweise

Hier finden Sie Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie gegebenenfalls eines Prozesskostenhilfeverfahrens, insbesondere an wen die personenbezogenen Daten im Zuge des Gerichtsverfahrens gegebenenfalls weitergegeben werden und welche Rechte Personen nach der Datenschutz-Grundverordnung haben.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von Rechtsschutz durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das

Land Saarland
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Oberverwaltungsgerichts lauten:

Datenschutzbeauftragter des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis

Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie gege­benenfalls eines Prozesskostenhilfeverfahrens verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverar­beitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), die Verwaltungsgerichtsordnung, das Saarländische Verwaltungsverfah­rensgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Saarländische Datenschutzgesetz sowie in Personalvertretungssachen das Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. das Saarländische Personalvertretungsgesetz und in Disziplinarverfahren das Bundesdisziplinargesetz bzw. das Saarländische Disziplinargesetz.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge des Gerichtsverfahrens weitergegeben an

  • die zuständigen Richterinnen und Richter und gegebenenfalls diesen zur Ausbildung zugewiesenen Personen,
  • die übrigen Beteiligten des Gerichtsverfahrens,
  • sofern und soweit erforderlich Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher/Übersetzer,
  • die Gerichtsverwaltung, soweit sie für die Bearbeitung Ihres Rechtsschutzantrages und den damit zusammenhängenden Aufgaben (einschließlich gegebenenfalls der Öffent­lichkeitsarbeit) zuständig ist,
  • die von der Justizverwaltung im Rahmen des Erforderlichen eingesetzten IT-Dienst­leister,
  • gegebenenfalls Gerichte, Behörden und zur Akteneinsicht Berechtigte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sowie gegebenenfalls des Prozesskostenhilfe­verfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungs­frist nach Maßgabe der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichte, der Fachgerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften und der Justizbehörden des Saarlandes vom 13. April 2015 in der jeweils geltenden Fassung (Justizschriftgutaufbe­wahrungsverordnung/JSchrAVO-Saar) aufbewahrt. Im Rahmen der gesetzlichen Bestim­mungen können Berechtigte gegebenenfalls Einsicht in die Akten nehmen.

Die Veröffentlichung unserer Entscheidungen sowie Auskünfte zu einem Verfahren im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit erfolgen hinsichtlich der personenbezogenen Daten von natürli­chen Personen nur in anonymisierter Form.

Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO).

In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Saarlandes kann vorge­sehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DS-GVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Es besteht ein Beschwerderecht bei der Saarländischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Monika Grethel

Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken