| Oberverwaltungsgericht des Saarlandes | Gerichte und Staatsanwaltschaft

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Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat seinen Sitz in Saarlouis. Es befindet sich seit dem Umzug im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Verwaltungsgericht des Saarlandes in einem Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße.

Das Oberverwaltungsgericht nimmt in einem dreistufigen Aufbau der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit in erster Linie die Funktion eines Rechtsmittelgerichts zur Überprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Beschwerde- oder Berufungsverfahren wahr. Die Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts bedarf der vorherigen Zulassung. In zunehmendem Maße werden die einzelnen Senate des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes bei Streitigkeiten um so genannte technische Großvorhaben, etwa Planfeststellungen für Bahnstrecken-, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen, oder in Normenkontrollverfahren, speziell betreffend die Gültigkeit von Bauleitplänen der saarländischen Städte und Gemeinden oder von landesrechtlichen Vorschriften im Rang unter dem Landesgesetz, als erstinstanzliche Gerichte tätig. Dabei geht es derzeit beispielsweise um die Standortentscheidungen kommunaler Planungsträger für den Bau von Windkraftanlagen.

Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes arbeiten derzeit sechs Richterinnen und Richter. Die richterlichen Geschäfte sind auf mehrere Senate verteilt, die jeweils regelmäßig in der Besetzung von drei Richterinnen oder Richtern entscheiden. Ehrenamtliche Richter gibt es beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nicht. Lediglich die Disziplinarsenate und die mit personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten befassten Spruchkörper werden in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form personell ergänzt.

Die mündlichen Verhandlungen vor dem Oberverwaltungsgericht sind in aller Regel öffentlich, so dass auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sie als Zuschauer mitverfolgen können. Zeitnah anstehende Verhandlungen können der Terminübersicht entnommen werden. Interessenten können sich an den Bekanntmachungstafeln vor den verschiedenen Sitzungssälen orientieren.

Seit kurzem können auch die saarländischen Verwaltungsgerichte Verfahrensbeteiligten oder ihren Bevollmächtigten vor allem bei weiteren Anreise wegen gestatten, über eine eigens installierte Videokonferenzanlage an den sie betreffenden Sitzungen teilzunehmen. Die Anlage kann auch für eine Vernehmung von Zeugen oder für die Beteiligung von nicht vor Ort anwesenden Sachverständigen an der Verhandlung genutzt werden.

Rechtsstreitigkeiten können auch bei den Verwaltungsgerichten im Wege der Mediation beendet werden. Diese Art der Konfliktbewältigung bietet auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Güterichtermodells an.

Der nichtrichterliche Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes wurde im Jahr 2007 konzentriert. Das gesamte Personal wurde zum Oberverwaltungsgericht versetzt, um eine größere Flexibilität im Personaleinsatz zu erreichen. Dazu wurde ein „Zentraler Dienst“ geschaffen, der auch alle anfallenden Angelegenheiten der allgemeinen Justizverwaltung bearbeitet. Die Beamtinnen und Beamten beziehungsweise die Beschäftigten erledigen funktional auch die beim Verwaltungsgericht des Saarlandes anfallenden Aufgaben. Das Nähere regelt ein spezieller Personaleinsatzplan.
Einzelheiten können dem Organigramm entnommen werden.