Pressemitteilung 9/2025
OVG: Normenkontrollantrag wegen Erhaltungssatzung Saarlouis eingegangen
Der Stadtrat der Kreisstadt Saarlouis beschloss im Februar 2025 die Erhaltungssatzung „Innenstadt Saarlouis“. Diese ersetzt eine frühere Erhaltungssatzung aus dem Jahr 1979. Die neue Satzung sieht u.a. vor, dass die Errichtung und der Rückbau von Gebäuden der Genehmigung bedürfen und bestimmten Restriktionen unterworfen werden.
Die Antragstellerin, eine GmbH, ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, das sich in einem Teilbereich der Erhaltungssatzung befindet. In der ursprünglichen Erhaltungssatzung war es nicht als erhaltenswert eingestuft. In der neuen Erhaltungssatzung ist dies dagegen der Fall. Die Antragstellerin beabsichtigt, das bisher bestehende Gebäude auf ihrem Grundstück durch einen Neubau zu ersetzen. Hierzu hat sie einen Bauantrag eingereicht. Die Kreisstadt Saarlouis hat die Ablehnung dieses Bauantrags angekündigt.
Daraufhin hat die Antragstellerin nunmehr bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis beantragt, einen Teilbereich der Erhaltungssatzung bzw. diese insgesamt für unwirksam zu erklären.[1]
Eine nähere Begründung des Normenkontrollantrags liegt noch nicht vor. Eine Entscheidung über diesen ist noch nicht absehbar.
Verantwortlich: Stephan Körner
[1] Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 C 113/25 geführt.
Medienansprechpartner
David Haus
Richter am OVG
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis