Pressemitteilung 8/2025
Klageverfahren wegen der Wahl zum Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken: Berufung eingegangen
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 27. Mai 2025 (Az. 3 K 1897/24) eine Klage gegen einen Bescheid des Landesverwaltungsamts Saarland, mit der die Anfechtung der Wahl zum Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 09.06.2024 durch den Kläger zurückgewiesen wurde, abgewiesen.[1]
Gegen dieses Urteil wurde nunmehr bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Berufung eingelegt (Az. 2 A 105/25).
Eine Begründung der Berufung liegt noch nicht vor. Eine Entscheidung über diese ist noch nicht absehbar.
Verantwortlich: Stephan Körner
[1] siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Juni 2025
Medienansprechpartner
David Haus
Richter am OVG
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis