Pressemitteilung 7/2025
Klageverfahren wegen der Wahl zur Regionalversammlung Saarbrücken:
Antrag auf Zulassung der Berufung eingegangen
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 27. Mai 2025 (Az. 3 K 1957/24) das beklagte Landesverwaltungsamt des Saarlandes verpflichtet, die Wahl zur Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken vom 9. Juni 2024 für ungültig zu erklären.[1]
Gegen dieses Urteil ist nunmehr bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ein Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung eingegangen (Az. 2 A 103/25).
Eine Begründung des Zulassungsantrags liegt noch nicht vor. Eine Entscheidung über den Antrag ist noch nicht absehbar.
Verantwortlich: David Haus
[1] siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Juni 2025
Medienansprechpartner
David Haus
Richter am OVG
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis