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Pressemitteilung 4/2025

Deutsche Umwelthilfe e.V. erhebt Klage gegen Landeshauptstadt Saarbrücken auf Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Landeshauptstadt Saarbrücken auf Überprüfung und Fortschreibung des städtischen Lärmaktionsplanes eingegangen (Az. 2 C 55/25).

Die Klägerin, eine anerkannte Umweltvereinigung, macht geltend, laut aktueller Lärmkartierung seien in Saarbrücken rund 72.000 Menschen ganztägig gesundheitsschädlichen Lärmpegeln ausgesetzt. Der derzeit gültige Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt sei veraltet und müsse aufgrund gesetzlicher Fristen überprüft und fortgeschrieben werden. Zwar arbeite die Beklagte zurzeit an der Fortschreibung des Planes. Der aktuelle Entwurf erfülle indes die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Lärmplanung absehbar nicht, unter anderem fehle es an konkreten und verbindlichen Maßnahmen zur Lärmreduktion.

Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.

 

Zum Hintergrund: Ein Lärmaktionsplan (siehe § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ 2002/49/EG) ist ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen. Er wird auf Grundlage von sog. strategischen Lärmkarten erstellt.

 

Verantwortlich: David Haus

Medienansprechpartner

David Haus
Richter am OVG

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis