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Pressemitteilung 27/21
Verfahren gegen neue Corona-Verordnung eingegangen
Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind am 09.12.2021 ein Normenkontroll- und ein Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 01.12.2021 eingegangen. Die Antragstellerin macht unter anderem geltend, sie sei Lehrerin und habe sich entschieden, sich nicht impfen zu lassen. Durch die erfolgte Verschärfung der Corona-Regeln werde sie vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen. Die dadurch ausgelöste „mittelbare Impfpflicht“ verletze sie in ihren Grundrechten.
Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 2 C 277/21 und 2 B 278/21 geführt.
Medienansprechpartner
Stephan Körner
Richter am OVG
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