Sparkassenaufsicht
Die sechs Sparkassen im Saarland, die von den Kommunen (Landkreisen und Städten) getragen werden, sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Geldinstituten wie den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken stehen. Ihre Bilanzsumme beläuft sich auf rund 20,6 Mrd. Euro (Stand 31.12.2022).Die Sparkassen im Saarland erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen. Sie betreiben 136 mitarbeiterbesetzte Sparkassenstellen mit rund 3.200 Beschäftigten.
Schlichtungsstelle hilft
Als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen die Sparkassen nicht nur der für alle Banken geltenden Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sondern auch einer landesrechtlichen Rechtsaufsicht.
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Sparkassen und ihren Kunden gelten - wie ganz allgemein im täglichen Leben - die zivilrechtlichen Bestimmungen. Beim Sparkassenverband Saar gibt es eine Schlichtungsstelle, die bereit ist, bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Sparkassen im Saarland außergerichtlich zu vermitteln. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Sparkassenverbandes Saar.
Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar
Zur Prüfung der saarländischen Sparkassen, insbesondere zur Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nach § 340k des Handelsgesetzbuches, besteht innerhalb des Sparkassenverbands Saar neben der Geschäftsstelle eine Prüfungsstelle. Diese hat sich als Abschlussprüfer registrieren lassen und ist an die Berufsgrundsätze nach den für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geltenden Bestimmungen gebunden. Sie hat die für die Prüfung von großen Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen, insbesondere Prüfungsstandards, zu beachten und die Prüfungen unabhängig von Weisungen der Organe des Sparkassenverbands Saar durchzuführen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie überwacht gegenüber der Prüfungsstelle die Einhaltung dieser Pflichten. Es kann hierzu Untersuchungen durchführen, dabei auch Dritte heranziehen, und geeignete Maßnahmen anordnen. Erhält es konkrete Hinweise auf Pflichtverstöße seitens der zuständigen Stelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, hat es diese zu untersuchen und geeignete Maßnahmen anzuordnen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr veröffentlicht jährlich ein Arbeitsprogramm und einen Tätigkeitsbericht über die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar.
Kontakt im Ministerium
Viviane Kerger
Referatsleiterin B/5: Sparkassen- und Versicherungsaufsicht, Kammern
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken