Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Bergbau

Wie stellt sich die Frage des Trinkwasserschutzes dar?

Bergrechtliche Genehmigungen sind in wasserwirtschaftlicher Hinsicht an das Einvernehmen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz gebunden. Um eine unabhängige Prüfung des Gesamtkonzeptes zu gewährleisten, lässt das Umweltressort das Grundwassermodell Saar erweitern. Ein entsprechendes Gutachten dazu wird in Kürze vergeben. Die Bergbehörden stellen die dazu erforderlichen Daten zur Verfügung.

Bau-, Rest-und Versatzstoffe

Bei der Beurteilung des überarbeiteten Wasserhaltungskonzepts wird dem Aspekt der unter Tage eingesetzten Bau-, Rest- und Versatzstoffe besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Von ihnen darf im Fall der schrittweisen Flutung keinerlei Gefährdung des Trinkwassers ausgehen. Das Gleiche gilt für die genehmigte Einlagerung von betriebsbedingten Abfällen unter Tage. Für sie wurden nach den Unterlagen der Bergbehörde allerdings hydrogeologisch günstige Grubenräume ohne Wasserzufluss ausgewählt und dann endgültig abgedämmt.

Den Behörden liegen bis heute keine Erkenntnisse darüber vor, dass dabei Giftstoffe eingelagert wurden. Grenz- und Zielwertverletzungen an den Grubenwasser-Einleitstellen sind ebenfalls nicht bekannt. Sollte sich herausstellen, dass Bau-, Rest- oder Versatzstoffe oder betriebsbedingte Abfälle das Grund- und Trinkwasser beeinträchtigen könnten, wären Anträge zur Wasserhaltung nicht genehmigungsfähig.