| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12e SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Portale des MWAEV: Übersicht der zugehörigen Themenportale

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Barrierefreiheit der Inhalte wird kontinuierlich überprüft, erweitert und verbessert. Eine grundsätzliche Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant. Dies gilt insbesondere für die PDF Dokumente, die aufgrund ihrer Vielzahl noch nicht alle überprüft und ggf. durch barrierefreie Dokumente ersetzt werden konnten. Die Seite befindet sich weiterhin im Aufbau. Eine Listung der nicht-barrierefreien Inhalte finden Sie zeitnah hier.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.06.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

AdM 2
Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.

Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland

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