Hauptinhalte
Investitionen im Betrieb
Saarland GRW-Fördergebiete 2022 - 2027
https://geoportal.saarland.de/gdz3352
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Regionalförderung für die Landkreise Merzig–Wadern, Neunkirchen, Saarlouis und den Regionalverband Saarbrücken sowie für Teile des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises
Auf einen Blick
- nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 30 Prozent der Investitionskosten
- Eigenkapitalwirkung
- für Investitionen mit Arbeitsplatzeffekt
- für überregional agierende Unternehmen
- Förderhöhe je nach Fördergebiet
Was?
Bei diesem Programm geht es um die gewerbliche Investitionsförderung. Gefördert werden betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen, die als direkte Folge der Schaffung oder der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen.
Wie?
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens mit einem amtlichen Antragsformular beim saarländischen Wirtschaftsministerium gestellt werden. Fördervoraussetzung ist, dass die Investitionen vom Antragsteller vorgenommen und eigenbetrieblich genutzt werden.
Zudem muss der „Primäreffekt“ erreicht werden. Ziel dieser Voraussetzung ist die nicht unwesentliche und auf Dauer ausgerichtete Erhöhung des Gesamteinkommens in dem jeweiligen Wirtschaftsraum durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen. Die Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Absatz der produzierten Güter oder erbrachten Leistungen überwiegend überregional erfolgt. Die Betriebe dürfen aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit außerdem nicht unter eines der Ausschlusskriterien fallen (z.B. Einzelhandel, Bauwirtschaft, rechts- und steuerberatende Tätigkeiten).
Die Zuschüsse werden als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, wobei die Fördersätze von der Größe des Unternehmens, der Art des Vorhabens und dem Investitionsstandort abhängen.
Wer?
Zielgruppe sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW; Teil II A Seite 11 bis 24 und Seite 104 bis 105) in Verbindung mit den Ergänzenden Regelungen des Saarlandes zur GRW.
Ergänzende Regelungen des Saarlandes zur GRW
Regionales Förderprogramm des Saarlandes für KMU
In den Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises, die außerhalb des GRW-Gebiets liegen, ist eine Förderung aus Mitteln des "Regionalen Förderprogramms des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft" möglich.
Auf einen Blick
- nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 20 Prozent der Investitionskosten
- Eigenkapitalwirkung
- für Investitionen mit Arbeitsplatzeffekt
- für überregional agierende Unternehmen
Was?
Bei diesem Programm geht es um die gewerbliche Investitionsförderung. Gefördert werden betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen, die als direkte Folge der Schaffung oder der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen.
Wie?
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens mit einem amtlichen Antragsformular beim saarländischen Wirtschaftsministerium gestellt werden. Fördervoraussetzung ist, dass die Investitionen vom Antragsteller vorgenommen und eigenbetrieblich genutzt werden.
Zudem muss der „Primäreffekt“ erreicht werden. Ziel dieser Voraussetzung ist die nicht unwesentliche und auf Dauer ausgerichtete Erhöhung des Gesamteinkommens in dem jeweiligen Wirtschaftsraum durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen. Die Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Absatz der produzierten Güter oder erbrachten Leistungen überwiegend überregional erfolgt. Die Betriebe dürfen aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit außerdem nicht unter eines der Ausschlusskriterien fallen (z.B. Einzelhandel, Bauwirtschaft, rechts- und steuerberatende Tätigkeiten).
Die Zuschüsse werden als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, wobei die Fördersätze von der Größe des Unternehmens und der Art des Vorhabens abhängen.
Wer?
Zielgruppe sind die kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen des regionalen Förderprogramms des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Kontakt im Ministerium
Referat B/3: Investitions- und Regionalförderung
- E-Mail: referat.b3@wirtschaft.saarland.de
- Tel: +49 681 501-4532
- Fax: +49 681 501-4159
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken