Thema: Digitalisierung
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DigitalInvest KMU

Förderung von Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modulvorhaben in kleine und mittlere Unternehmen „DigitalInvest KMU“

Das Förderprogramm „DigitalInvest KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Geschäfts- und Produktionsmodelle an die Anforderungen der Digitalisierung anpassen wollen. Gefördert werden nicht nur Investitionen in Hard- und Software, sondern auch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um sie in die Lage zu versetzen, mit Digitalisierung und Technik sicher und produktiv umzugehen. Das Förderinstrument richtet sich an KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Sie können bis zu 20.000 Euro Förderung bei der Investition in digitale Projekte erhalten.

Antragstellung

Die Antragstellung ist schriftlich bereits jetzt mit dem Antragsformular (unter Publikationen) möglich.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an die Funktionsadresse digitalinvest@wirtschaft.saarland.de .

Die vollständigen Anlagen, bestehend unter anderem aus den zur Verfügung stehenden Angeboten, sind ab Montag, 10.02.2025 über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI unter https://fmi.saarland.de/nfmi/#/login einzureichen.

Bitte senden Sie keine Antragsformulare auf dem Postwege oder per Fax ein.

Programmstruktur

Das Förderprogramm besteht aus 1) Basis- und 2) Plus-Förderung

Basis-Förderung

  • Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen, bis zu 50% für kleine Unternehmen
  • Maximale Zuwendungshöhe bis zu 12.500€ (Höchstförderbetrag)
  • Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die der Optimierung bestehender Unternehmensprozesse durch den Einsatz digitaler Produkte und Dienstleistungen dienen.

Beispiel

Das Kleinunternehmen (KU) „Mustermann GmbH“ hat 12 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von 8 Mio. Euro, sowie eine Jahresbilanzsumme von 4 Mio. Euro des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2024.

Es gibt zu diesem Geschäftsjahr keine erheblichen Veränderungen:

Investitionsplan

  • Anschaffung Servereinheit mit integrierten Zubehör: ca. 24.000,00€ (förderfähig)
  • Dienstleistung zur Implementierung der Servereinheit: ca. 2.000,00€ (förderfähig)
  • PC als standarisiertes Peripheriegerät: ca. 500,00€ (nicht förderfähig, da kein Gegenstand der Richtlinie zum Förderprogramm)
  • Erweiterung der Garantielaufzeit: ca. 500,00€ (nicht förderfähig, da kein Gegenstand der entsprechenden Richtlinie zum Förderprogramm)

Finanzierungsplan

Gesamtausgaben27.000,00 €
Förderfähige Ausgaben26.000,00 €
Nicht förderfähige Ausgaben 1.000,00 €

Fördersatz 50 %, bedeutet einen Förderbetrag von 12.500,00€ (27.000,00 € x 50 % = 13.500,00 €; jedoch Höchstfördersumme Basisförderung 12.500,00 €)

Eigenanteil14.500,00 €

Die Bagatellgrenze von mindestens 3.000,00 € förderfähiger Ausgaben ist durch eine aktuelle Angebotslegung beschrieben und eine Überschreitung einer Ausgabensumme von 200.000,00 € nicht ersichtlich.

Eine Abweichung zwischen Angebots- und Rechnungslegung kann keine Erhöhung der Zuwendungssumme des bewilligten Zuwendungsbescheides bedeuten.

Plus-Förderung

  • Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen1, bis zu 50% für kleine Unternehmen2
  • Maximale Zuwendungshöhe bis zu 20.000€ (Höchstförderbetrag)´
  • Zuwendungsfähig sind Ausgaben für solche digitale Anwendungen, die in besonderer Form zur Transformation von Unternehmens- und Geschäftsmodellen beitragen. Von zentraler Bedeutung ist die deutliche Steigerung des digitalen Reifegrads von Unternehmen sowie ein besonderen Innovationsgehalt.

Beispiel

Das mittlere Unternehmen (MU) „Musterfrau GmbH & Co. KG“ hat 78 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von 9 Mio. Euro, sowie eine Jahresbilanzsumme von 6 Mio. Euro des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2024.

Durch die Mitarbeiterzahl ist das antragstellende Unternehmen ein mittleres Unternehmen.

Es gibt zu diesem Geschäftsjahr keine erheblichen Veränderungen.

Investitionsplan

  • Workshop zur Beratungsleistungen, ob Maßnahmen durchführbar sind: ca. 5.000,00 € (nicht förderfähig, entsprechend 4.1 des Förderkataloges zu der Richtlinie des Förderprogramms)
  • Umsetzung Augmented Reality in Unternehmensprozesse zur Bearbeitung von Vorgängen/Produkte: ca. 70.000,00 € (förderfähig)
  • Schulung Mitarbeiter zu den implementierten Inhalten: ca. 10.000,00 € (förderfähig)

Der besondere Innovationsgehalt und/ oder die Auswirkungen der Vorhaben auf die Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeiten sind im dafür vorgesehenen Textfeld des Antragsformulars stichhaltig zu erläutern.

Finanzierungsplan

Gesamtausgaben85.000,00 €
Förderfähige Ausgaben80.000,00 €
Nicht förderfähige Ausgaben 5.000,00 €

Fördersatz 30 %, bedeutet einen Förderbetrag von 20.000,00 € (80.000,00 € x 30 % = 24.000,00 €; jedoch Höchstfördersumme Plusförderung 20.000,00 €)

Eigenanteil65.000,00 €

Die Bagatellgrenze von mindestens 3.000,00 € förderfähiger Ausgaben ist durch eine aktuelle Angebotslegung beschrieben und eine Überschreitung einer Ausgabensumme von 200.000,00 € nicht ersichtlich.

Eine Abweichung zwischen Angebots- und Rechnungslegung kann keine Erhöhung der Zuwendungssumme des bewilligten Zuwendungsbescheides bedeuten.

FAQ

Wer kann eine Förderung erhalten?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handels und des Handwerks. Von der Förderung ausgeschlossen sind  freie Berufe i.S. § 18 I Nr. 1 EStG, auch wenn sie in gewerblicher Rechtsform ausgeübt werden, medizinische Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien und vergleichbare Einrichtungen, von der Gewerbesteuer gem. § 3 GewStG ausgeschlossene Unternehmen, mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs und nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen; Vereine

Welche Kosten können geltend gemacht werden?

Basis-Förderung

  • ERP-Systeme, die individuell auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens oder der Branche zugeschnitten sind,
  • CRM-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssysteme, sofern sie individuell auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens oder der Branche zugeschnitten sind,
  • der Kauf oder Lizenzkauf von Softwareanwendungen und -komponenten, sofern sie branchenspezifische Lösungen darstellen, zum Beispiel:
    • im Rahmen des digitalen Storage Managements in der Lager- und Logistikbranche
    • CAD-Software im produzierenden Gewerbe,
    • Systeme zum Betrieb additiver Fertigungsverfahren und vergleichbare.
  • Webseiten und –shops, die als Schnittstelle im Rahmen einer B2B- oder B2C-Fähigkeit einen direkten Verkaufserlös ermöglichen (Bestellsysteme, Ticketbuchungssysteme oder vergleichbare),
  • Neuaufbau von Serverkapazitäten und hybriden Infrastrukturen sofern im Rahmen der Maßnahme eine Investition in neue Anwendungssoftwaresysteme dies erforderlich macht,
  • Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit im Rahmen eines betrieblichen Konzepts,
  • Beratungsdienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit den betrieblichen Investitionen stehen, etwa nach DIN SPEC 27076 oder vergleichbare,
  • Komponenten und Systeme der digitalen Grundausstattung können im Einzelfall förderfähig sein, wenn sie zur betrieblichen Integration von Beschäftigten mit spezifischem Förderbedarf dienen,
  • Schulungen von Mitarbeitern zum Einsatz der angeschafften Systeme.

Plus-Förderung

  • Betriebliche KI-Anwendungen wie z.B. Deep-Learning-Anwendungen und –Produkte, etwa zur Qualitätssteigerung im Bereich Produktion oder Predictive Maintenance, sofern die KI-Anwendung den Hauptteil der Hebung des digitalen Reifegrades erbringt
  • VR- und AR-basierte Technologien und Produkte, etwa zur Fernwartung betrieblicher Infrastruktur, zur Prozessanleitung und Aus-/ Weiterbildung von Betriebsangestellten,
  • Maßnahmen, die zur Implementierung eines Digitalen Zwillings dienen,
  • Auf- und Ausbau föderierter Datennetzwerke inkl. der datenspezifischen Onboarding-Aufwände.

Dienstleistungen zur Implementierung neuer Soft- und Hardware sowie Kosten zur Portierung und Migration von Daten, Softwarekomponenten und –anwendungen, können zusätzlich als förderfähig anerkannt werden, wenn sie im direkten Zusammenhang mit den umzusetzenden Maßnahmen stehen. Lizenzierte Softwarekomponenten sind grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Zustimmung zum Vorhabenbeginn maximal bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes von 12 Monaten förderfähig.

Wann startet das Programm und wo kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragsstellung und das komplette weitere Verfahren werden ausschließlich digital durchgeführt. Hierzu steht ein Serviceportal zur Verfügung, welches ab Anfang Februar zur Verfügung steht. Das Wirtschaftsministerium informiert online über digitalinvest-kmu.saarland.de sowie über die Presse über den Programmstart.

Ist eine Kombination aus Basis- und Plus-Förderung möglich?

Die Kombination von Basis- und Plus-Förderung für ein Vorhaben ausgeschlossen. Eine mehrfache Antragstellung ist jedoch möglich.

Muss die Förderung zurückgezahlt werden?

Nein. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln.

Ansprechpartner

Mo - Fr, 8:30 - 14:30 Uhr.

Referat D2
Digitale Netzwerkbildung, Digital Hub- und Innovationsförderung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken