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Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)

Auf einen Blick

  • Förderung für maximal 10 Jahre alte Technologieunternehmen
  • Beteiligungen von 125.000 Euro bis zu 2 Mio. Euro (mit Unterbeteiligung des Innovationsfonds II des Saarlandes)
  • Kapital zur Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte
  • maximale Beteiligungsdauer von 10 Jahren

Was?
Seit 1997 unterstützt die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) junge Technologieunternehmen in der Gründungsphase oder bestehende innovative Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte und deren Markteinführung. Dafür stellt sie Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel bei einer Beteiligungslaufzeit von zehn Jahren zur Verfügung. Die SWG engagiert sich mit einer stillen Beteiligung oder mit einer Kombination aus offener und stiller Beteiligung am Unternehmen.

Wie?
Die Beteiligung erfolgt als Wagniskapital oder Risikokapital. Ein formaler Antrag ist nicht erforderlich. Reichen Sie eine Skizze Ihres Vorhabens bei der SWG ein und stellen Sie in einem anschließenden Termin Ihr Vorhaben vor. Die weitere Vorgehensweise wird individuell abgestimmt. Zur Beurteilung holt die SWG im Bedarfsfall vertraulich von externen neutralen Sachverständigen Gutachten ein.

Wer?
Die SWG ist für Unternehmen und innovative, technologieorientierte Existenzgründer da. Die Technologieunternehmen sollten aber nicht älter als zehn Jahre sein und nicht mehr als 250 Beschäftigte haben. Auch sollte der Umsatz 50 Mio. Euro nicht überschreiten und die Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro liegen. Außerdem dürfen nicht mehr als 25 Prozent des Stammkapitals von Unternehmen gehalten werden, die die Kriterien nicht erfüllen.

Weitere Informationen gibt es hier: