Investitionen im Betrieb
Hier bekommen Sie einen Überblick zu den Möglichkeiten der gewerblichen Investitionsförderung. Gemeint sind betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen, die als direkte Folge die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen fördern.
Die Fördergebietskarte als Download
https://geoportal.saarland.de/gdz3352
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Regionalförderung für die Landkreise Merzig–Wadern, Neunkirchen, Saarlouis und den Regionalverband Saarbrücken sowie für Teile des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises
Auf einen Blick
- nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 30 Prozent der Investitionskosten
- Eigenkapitalwirkung
- für Investitionen mit Arbeitsplatz- und regionalwirtschaftlichem Effekt
- für Unternehmen, deren Tätigkeit zur Zielerreichung des Programms beiträgt
- Förderhöhe je nach Fördergebiet
Was?
Bei diesem Programm geht es um die gewerbliche Investitionsförderung. Gefördert werden betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen, die als direkte Folge der Schaffung oder der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen.
Wie?
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens mit einem amtlichen Antragsformular beim saarländischen Wirtschaftsministerium gestellt werden. Fördervoraussetzung ist, dass die Investitionen vom Antragsteller vorgenommen und eigenbetrieblich genutzt werden.
Zudem muss sich die Wirtschaftstätigkeit in der Betriebsstätte in einer der sogenannten Positivlisten (Anhang zum Koordinierungsrahmen der GRW) finden. Die Betriebe dürfen aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit außerdem nicht unter eines der Ausschlusskriterien fallen (z.B. Einzelhandel, Bauwirtschaft, rechts- und steuerberatende Tätigkeiten).
Die Zuschüsse werden als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, wobei die Fördersätze von der Größe des Unternehmens, der Art des Vorhabens und dem Investitionsstandort abhängen.
Wer?
Zielgruppe sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Verbindung mit den Ergänzenden Regelungen des Saarlandes zur GRW.
Ergänzende Regelungen des Saarlandes zur GRW
Wirtschaftszweigsysthematik (WZ 2008)
Regionales Förderprogramm des Saarlandes für KMU
In den Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises, die außerhalb des GRW-Gebiets liegen, ist eine Förderung aus Mitteln des "Regionalen Förderprogramms des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft" möglich.
Auf einen Blick
- nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 20 Prozent der Investitionskosten
- Eigenkapitalwirkung
- für Investitionen mit Arbeitsplatz- und regionalwirtschaftlichem Effekt
- für Unternehmen, deren Tätigkeit zur Zielerreichung des Programms beiträgt
Was?
Bei diesem Programm geht es um die gewerbliche Investitionsförderung. Gefördert werden betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen, die als direkte Folge der Schaffung oder der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen.
Wie?
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens mit einem amtlichen Antragsformular beim saarländischen Wirtschaftsministerium gestellt werden. Fördervoraussetzung ist, dass die Investitionen vom Antragsteller vorgenommen und eigenbetrieblich genutzt werden.
Zudem muss sich die Wirtschaftstätigkeit in der Betriebsstätte in der sogenannten Positivliste (Anhang zum Regionalen Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) finden. Die Betriebe dürfen aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit außerdem nicht unter eines der Ausschlusskriterien fallen (z.B. Einzelhandel, Bauwirtschaft, rechts- und steuerberatende Tätigkeiten).
Die Zuschüsse werden als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, wobei die Fördersätze von der Größe des Unternehmens und der Art des Vorhabens abhängen.
Wer?
Zielgruppe sind die kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen des regionalen Förderprogramms des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Kontakt im Ministerium
Referat B/3: Investitions- und Regionalförderung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken