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EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland

Auf einen Blick

  • Darlehen in der Regel ab 25.000 Euro bis maximal 1 Mio. Euro mit eigenkapitalähnlichem Charakter
  • Grundsätzliche Laufzeit bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

Was?
Die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) stellt Nachrangdarlehen zur Verfügung. Die Kredite stärken die Eigenkapitalsituation und können dadurch die Bonität des Unternehmens verbessern. Zielgruppe sind Unternehmen mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Investitionsvorhaben, aber erschwertem Zugang zu Fremdkapital infolge fehlender Sicherheiten und/oder ungenügender Eigenkapitalausstattung. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die finanzierte Geschäftstätigkeit grundsätzlich als rentabel bewertet wird. Ablösungen, Sanierungen oder auch Umschuldungen können mit diesem Instrument nicht finanziert werden. Die Nachrangdarlehen werden mit Mitteln des Saarlandes finanziert und mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung aus dem Operationellen Programm EFRE Saarland 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ kofinanziert.

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Logo EFRE Foto: MWAEV

Wie?
Voraussetzung für ein Nachrangdarlehen ist die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes. Es muss zeigen, dass damit eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erzielt wird und die Finanzierung des gesamten Vorhabens sichergestellt ist. Die Darlehen müssen grundsätzlich nicht vom Kreditnehmer besichert werden. Es wird aber beispielsweise bei beschränkt haftenden Unternehmen erwartet, dass Gesellschafter in Leitungsfunktion für das Darlehen mithaften.

In der Regel sind die ersten fünf Jahre tilgungsfrei. Danach wird die Kreditsumme in gleichbleibenden festverzinslichen Raten vierteljährlich zurückgezahlt. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und an der Bonität des Kreditnehmers. Die Darlehen dürfen nur für den bewilligten Zweck verwendet werden.

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der SIKB mittels entsprechenden Vordrucken. Der Antrag muss gestellt werden, noch bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.

Wer?
Nachrangdarlehen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an Angehörige der Freien Berufe. Im Fokus der Förderung stehen insbesondere junge (technologie- und innovationsorientierte) Unternehmen, die sich in der Markteintrittsphase befinden. Aber auch etablierte Unternehmen mit Wachstumsvorhaben sowie Nachfolgeunternehmen und Existenzgründer sind antragsberechtigt. Gefördert werden Investitionen wie auch Betriebsmittel. Das zu finanzierende Vorhaben muss im Saarland durchgeführt werden.