Antrag zur Förderrichtlinie Ausbau der Windenergie in den Kommunen
Stand: 19.09.2024
Auf folgender Seite befindet sich der Antrag sowie die Richtlinie für die Förderung des schnelleren Ausbaus der Windenergie.
Das Saarland fördert den schnelleren Ausbau der Windenergie durch Zuwendungen aus Mitteln des Sondervermögens „Zukunftsinitiative“. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Richtlinie, nach den Bestimmungen der §§ 23, 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) in der jeweils geltenden Fassung und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) in der jeweils geltenden Fassung sowie den Vorschriften des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung gewährt.
Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung einer gemeindlichen Bauleitplanung (§§ 5, 9 BauGB) für Windenergie können auf Basis der Förderkonzeption der Bewilligungsbehörde gefördert werden.
Richtlinie für die Förderung des schnelleren Ausbaus der Windenergie
Folgender Auszug aus dem Amtsblatt des Saarlandes (Teil I Nr. 36 vom 19.09.2024) enthält die Richtlinie für die Förderung des schnelleren Ausbaus der Windenergie.
Richtlinie für die Förderung des schnelleren Ausbaus der Windenergie
Vordruck des Antrages zum Download
Antrag zur Förderrichtline des schnellen Ausbaus der Windenergie
Anträge für alle Vorhaben sind zu richten an:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitales und Energie
Referat F/1
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
oder
referat.f1@wirtschaft.saarland.de
Die Anträge sind zusammen mit einer Beschreibung des Vorhabens, einer Kostenschätzung beziehungsweise eines Kostenplans und den gegebenenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen analog oder digital vorzulegen.
Bei Fragen hierzu können Sie sich an die unten stehende Funktionsadresse wenden.
Referat F/1
Energiepolitik und Energiewende
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken