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Fragen & Antworten zur Versorgungssicherheit im Saarland

Was ist der "Notfallplan Gas"?

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der so genannten europäischen SoS-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung). Er kennt drei Stufen in Abhängigkeit vom Eingriff des Staates:

1. Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim BMWK zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie, also Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen.

2. Alarmstufe: Auch in der so genannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift.

3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die BNetzA zum „Bundeslastverteiler“ eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der BNetzA obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen.

Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?

Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die BNetzA schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in einem normal kalten Winter mittlerweile als gering ein. Die Ausgangslage für den Winter 2023/2024 ist deutlich besser als vor einem Jahr, jedoch verbleiben Restrisiken: Ein sehr kalter Winter würde den Gasverbrauch stark ansteigen lassen. Bei einem Stopp der verbleibenden russischen Gaslieferungen nach Südosteuropa müssten diese Staaten in einer Mangellage über Deutschland mitversorgt werden. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt daher wichtig. Die Gasflüsse nach Deutschland sind stabil und ausgeglichen. Um die Gasversorgung im Winter 2023/2024 zu sichern, ist zum 1. Februar ein Speicherfüllstand von mindestens 40 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Es wird ausgespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 67 Prozent (Stand: 13.03.2024).

Aktueller Lagebericht der Bundesnetzagentur zum Gasspeicherstand

Warum ruft das BMWK die Alarmstufe aus und was bedeutet das?

Am 23.06.2022 hat das BMWK die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland durch Presseerklärung ausgerufen. Dies erfolgte, nachdem Russland die Gasflüsse über die Leitung Nord Stream I in den davorliegenden Tagen deutlich reduziert hatte.

Reicht das Gas auch für den Fall einer Kappung der Verbindung nach Russland? Ist die Gasversorgung im Winter gesichert?

Aufgrund des Ukraine-Krieges und der Wirtschaftssanktionen der EU erfolgen derzeit keine direkten Gaslieferungen von Russland nach Deutschland. Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die BNetzA schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in einem normal kalten Winter mittlerweile als gering ein. Die Ausgangslage für den Winter 2023/2024 ist deutlich besser als vor einem Jahr, jedoch verbleiben Restrisiken: Ein sehr kalter Winter würde den Gasverbrauch stark ansteigen lassen. Bei einem Stopp der verbleibenden russischen Gaslieferungen nach Südosteuropa müssten diese Staaten in einer Mangellage über Deutschland mitversorgt werden. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt daher wichtig. Die Gasflüsse nach Deutschland sind stabil und ausgeglichen. Um die Gasversorgung im Winter 2023/2024 zu sichern, ist zum 1. Februar ein Speicherfüllstand von mindestens 40 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Es wird ausgespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 84 Prozent (Stand: 15.01.2024).

Wie wahrscheinlich ist ein umfassender Netzausfall (Blackout)? Welche Sicherungsmechanismen gibt es?

Gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Im Falle eines drohenden oder tatsächlich eintretenden flächendeckenden Stromausfalls in Deutschland ergibt sich eine nachgelagerte behördliche Zuständigkeit der BNetzA. Die für Energiefragen zuständigen Behörden im Saarland stehen hinsichtlich der Themenkreise „Netzstabilität“ und „Versorgungssicherheit“ in regelmäßigem Kontakt zur BNetzA sowie den Stakeholdern der regionalen Energiewirtschaft. In diesem Kontext ist auch darauf hinzuweisen, dass die saarländischen Steinkohlekraftwerke maßgebliche Beiträge zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit in Deutschland leisten können.

Weitere Infos: FAQ der Bundesnetzagentur zu Blackouts

Was passiert, wenn der Strom ein paar Stunden lang wegbleibt?

In einer solchen Situation fallen Licht und technische Geräte in Privathaushalten für eine befristete Zeit aus. Gefriertruhen und Kühlschränke - insbesondere neuere Geräte - können mit einer solchen Unterbrechung relativ gut umgehen. Vielen Industrieunternehmen und anderen Einrichtungen mit sensibler Stromversorgung, wie zum Beispiel Krankenhäusern, wird eine entsprechende Vorbereitung für eine temporäre Nichtversorgung empfohlen und von diesen auch vorbereitet, so zum Beispiel mit Notstromaggregaten oder entsprechenden Notfallplänen. Der Grad der Vorbereitung kann je nach individuellem Sicherheitsbedürfnis und Bedeutung als kritische Infrastruktur mehr oder weniger umfangreich ausfallen.

Was würde sich ändern, falls es doch zu einem Embargo als weitere Sanktion gegen Russland oder zu einem Lieferstopp käme? Was ändert sich dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Aufgrund des Ukraine-Krieges und der Wirtschaftssanktionen der EU erfolgen derzeit keine direkten Gas- und Öllieferungen von Russland nach Deutschland. Weitere Energie-Embargomaßnahmen der EU gegenüber Russland dürften voraussichtlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf Deutschland haben.

Kann das Saarland im Notfall Gas über andere Wege aus benachbarten Bundesländern odr Ländern importieren?

Seit dem 12.10.2022 wird am Grenzübergangspunkt im saarländischen Medelsheim odoriertes Erdgas von Frankreich nach Deutschland importiert. Die Importkapazität liegt bei bis zu 100 Gigawattstunden pro Tag.

Wie bereitet sich das Saarland auf ein mögliches Notfallszenarium (Stufe 3) vor?

Das Wirtschaftsministerium führt regelmäßige und anlassbezogene Meinungsaustausche mit Vertretern der saarländischen Energiewirtschaft, Industrie und Kommunen zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges durch. Es nimmt regelmäßig und anlassbezogen an Sitzungen des BMWK, der BNetzA sowie der Energieaufsichts- und Regulierungsbehörden der Länder teil.

Wer entscheidet in einem Notfallszenarium über die Versorgung mit Gas?

Bei einer verschärften Gasversorgungskrise könnte sich die Notwendigkeit ergeben, die Notfallmechanismen der SoS-Verordnung der EU, des Energiewirtschaftsgesetzes, des Energiesicherungsgesetzes sowie der Ausführungsverordnungen des Bundes anzuwenden. Im Gassektor zählen Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste und gasbasierte Fernwärmeanlagen zu den geschützten Kunden, die vorrangig zu beliefern sind. Im Falle einer Gasmangellage kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht geschützte industrielle Kunden auf gesetzlicher Basis geordnet bei der Gasversorgung eingeschränkt bzw. abgekoppelt werden müssen. Bei Ausrufung der Notfallstufe übernimmt die BNetzA die Rolle des Bundeslastverteilers. Es ist nicht vorgesehen, dass die Länder bei einer bundesweiten Gasmangellage eine Lastverteilerrolle übernehmen.