Land unterstützt Kommunen bei kommunaler Wärmeplanung
Energieminister Jürgen Barke gibt Update zum bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Kommunalen Wärmeplanung.
Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke hat sich gestern Nachmittag mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden im Saarland getroffen, um ihnen Updates zum bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Kommunalen Wärmeplanung zu geben. Im Fokus des Austauschs standen die Regelungen zum Belastungsausgleich.
Es muss uns gelingen, den Wärmesektor zügig in Richtung Klimaneutralität umzugestalten. Mit Hilfe der Wärmeplanung können wir Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft der Wärmeversorgung in den Kommunen schaffen. Das Land wird die Kommunen dabei unterstützen: Wir werden einen finanziellen Ausgleich für die Ersterstellung der Wärmepläne und deren Fortschreibung vorsehen. Da die kommunale Wärmeplanung mit einem Mehraufwand bei den saarländischen Gemeinden einhergeht und nicht ausreichend Fachpersonal in der erforderlichen Qualifizierung mit zudem freien Kapazitäten vorhanden ist, unterstützen wir so unter anderem die Schaffung neuer Stellen in den jeweiligen Gemeinden.
Wirtschaftsminister Jürgen Barke
Aus den verschiedenen Kostenbestandteilen wurde ein Zuweisungsschlüssel für die Gemeinden entwickelt. Dieser sieht einen Sockelbetrag in Höhe von 179.000 Euro vor, der für alle Gemeinden anzuwenden ist. Außerdem wird ein variabler Faktor - abhängig von der Einwohnerzahl - eingebracht, da der Aufwand für die kommunale Wärmeplanung stark von der Größe der jeweiligen Gemeinde abhängt.
„Für die Ersterstellung der kommunalen Wärmepläne ergibt sich daraus ein Kostenaufwand von rund 11 Millionen Euro. Da die planungsverantwortlichen Stellen verpflichtet sind, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung zu überwachen, kommen hier weitere 14,2 Millionen Euro zur Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung hinzu.“
Der Bund stellt den Ländern über das Finanzausgleichsgesetz Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro, gleichmäßig verteilt auf die Jahre 2024 bis 2028, zur Verfügung. Auf das Saarland entfallen hiervon 5,7 Millionen. Die restlichen Mittel müssen nach jetzigem Stand vom Land bereitgestellt werden.
Hintergrund:
Alle saarländischen Kommunen werden mit dem bevorstehenden Gesetz dazu verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Ziel einer Wärmeplanung ist es, vor Ort die beste und effizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermitteln. Nach der ersten Lesung im Landtag vor der Sommerpause hat der Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung eine externe Beteiligung durchlaufen. Die Aussprache dazu fand am 30. Oktober statt. Am 13. November soll die zweite Lesung im Landtag stattfinden.
Der begleitende Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs befindet sich aktuell in der externen Anhörung und soll möglichst zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten.
Medienansprechpartner
Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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