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Endspurt Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels für Kommunen: Jetzt noch bewerben

Saarländische Städte und Gemeinden können sich noch bis zum 25. Oktober 2024 auf das Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels bewerben.

Saarländische Städte und Gemeinden, die Maßnahmen zur Attraktivierung ihrer Zentren und Ortskerne umsetzen möchten, um so Frequenz für den Handel zu erzielen, können sich noch bis zum 25. Oktober 2024 auf das Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels bewerben. Saarländische Städte und Gemeinden, die Maßnahmen zur Attraktivierung ihrer Zentren und Ortskerne umsetzen möchten, um so Frequenz für den Handel zu erzielen, können sich noch bis zum 25. Oktober 2024 auf das Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels bewerben. Mit dem Landesprogramm können City-Manager, Veranstaltungs- und Marketingkonzepte, Räume für Verkaufsflächen, innerstädtische Freizeitangebote und vieles mehr gefördert werden.

Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 Euro in den Mittelzentren und dem Oberzentrum (Landeshauptstadt Saarbrücken), bzw. 100.000 Euro in den Grundzentren. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 30.000 Euro werden nicht gefördert.

Antragsformular, Teilnahmebedingungen und Richtlinien des landesweiten Förderprogramms finden interessierte Kommunen unter https://zukunfthandel.saarland/

Im ersten Projektaufruf, der im Herbst 2023 startete, wurden die Vorhaben von Neunkirchen, St. Wendel, Püttlingen, Saarlouis und Homburg mit insgesamt rund 750.000 Euro gefördert. Das Landesprogramm soll bis 2028 laufen. Bis 2025 stehen 2,3 Mio. Euro zur Verfügung.

Medienansprechpartner

Pressesprecherin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken