| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | ÖPNV

Nutzen-Kosten-Untersuchung (Stadtbahn-Variante Saarbahn)

Ergebnis der NKU

Die gesamtwirtschaftliche Berechnung gemäß Standardisierter Bewertung (Version 2016+) ergibt für die S-Bahn-Variante auf der Rosseltal- und Bisttalbahn ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,72. Demzufolge handelt es sich hierbei um keine förderfähige Reaktivierungsmaßnahme.

Die Bearbeitungsschritte zur Ermittlung des NKI werden in den Kapiteln 3.9.2 bis 3.9.5 erläutert.

Verkehrsnachfrage in der Analyse

Die für die Analyse resultierende werktägliche ÖV-Verkehrsbelastung ist in Abbildung 65 dargestellt.

Verkehrsnachfrage im Ohnefall

Verkehrsnachfrage

Nach Umsetzung der Ohnefall-Maßnahmen (vgl. Kapitel 2.2.1) werden nach der Methodik der Standardisierten Bewertung die Nachfragewirkungen ermittelt und im Verkehrsmodell umgelegt.

Die für den Ohnefall resultierende werktägliche ÖV-Verkehrsbelastung ist in Abbildung 66 dargestellt.

Im Vergleich zur Analyse (Bestand) ergibt sich folgende Differenzbelastungen (vgl. Abbildung 67).

Dimensionierungsprüfung

Die Dimensionierungsprüfung dient der Bemessung des Verkehrsangebotes bezogen auf die Verkehrsnachfrage in der werktäglichen Spitzenstunde. Im ersten Schritt werden die maßgeblichen Querschnitte definiert, die durch die Reaktivierungsmaßnahme beeinflusst werden. Anschließend werden für diese Querschnitte die werktäglichen Belastungen für den Ohnefall eingetragen. Die werktägliche Querschnittsbelastung im ÖPNV wurde aus dem Verkehrsmodell übernommen. Zusammen mit den festgelegten Spitzenstundenanteilen ergeben sich für die einzelnen Querschnitte Spitzenstundenbelastungen in Lastrichtung im Ohnefall.

Querschnittwerktägliche Querschnittsbelastung ÖPNV
[Personenfahrten/Werktag]
Spitzenstundenanteil
[%]
Spitzenstundenbelastung in Lastrichtung
[Personenfahrten/Stunde und Richtung]
Überherrn - Differten22315,017
Differten - Werbeln35315,026
Werbeln - Schafhausen, Sengsterstraße56115,042
Großrosseln - Geislautern, Rotweg33715,025
Geislautern - Wehrden Ludweilerstraße70915,053
Lugwigstraße - Saarbrücken Hbf5.86615,0440
Saarbrücken Hbf - Johannskirche7.88615,0591
Johanneskirche - Römerkastell8.26515,0620
Römerkastell - Brebach4.08915,0307
Brebach - Kleinblittersdorf3.28015,0246

Verkehrsnachfrage im Mitfall

Verkehrsnachfrage

Nach Umsetzung der Mitfall-Maßnahmen (vgl. Kapitel 3.4) werden nach der Methodik der Standardisierten Bewertung die Nachfragewirkungen ermittelt und im Verkehrsmodell umgelegt.

Die für den Mitfall resultierende werktägliche ÖV-Verkehrsbelastung ist in Abbildung 68 dargestellt.

Im Vergleich zum Ohnefall ergibt sich folgende Differenzbelastungen (vgl. Abbildung 69).

Durch die Maßnahmen im Mitfall verändern sich u.a. die Reisezeiten für Relationen im und in den Korridor. Folgend sind anhand von einzelnen Relationen Vergleiche der Reisezeiten aus dem Modell im Mitfall (MF) und Ohnefall (OF) dargestellt. Die Reisezeiten bilden Mittelwerte für Verbindungen zwischen den beschriebenen Relationen und beschreiben die Zeit der Beförderung (Haltestelle – Haltestelle inkl. Umsteigezeiten).

RelationReisezeit OhneFallReisezeit MitFall

Reisezeitdifferenz MitFall-OhneFall

Überherrn – SB Hbf42 min39 min-3 min*
Grossrosseln – SB Hbf39 min31 min-8 min

* Viele Verbindungen sind mit Umstiegen verbunden, daher fällt die mittlere Reisezeitdifferenz geringer aus

Dimensionierungsprüfung

Die Bemessung des Verkehrsangebotes bezogen auf die Verkehrsnachfrage in der werktäglichen Spitzenstunde im Mitfall wurde analog zum Ohnefall durchgeführt. Dabei wurde die werktägliche Querschnittsbelastung für die im Mitfall definierten maßgeblichen Bemessungsquerschnitte eingetragen.

Die werktägliche Querschnittsbelastung im ÖPNV wurde aus dem Verkehrsmodell übernommen. Zusammen mit den festgelegten Spitzenstundenanteilen ergeben sich für die einzelnen Querschnitte Platzausnutzungsgrade, welche die Obergrenze von 65 % der Richtwerte für die Auslastung nicht überschreiten.

Querschnittwerktägliche Querschnittsbelastung ÖPNV
[Personenfahrten/Werktag]
Spitzenstundenanteil
[%]
Spitzenstundenbelastung in Lastrichtung
[Personenfahrten/Stunde und Richtung]
Überherrn - Differten73115,055
Differten - Werbeln1.07215,080
Werbeln - Wadgassen1.00015,075
Wadgassen - Hostenbach1.30815,098
Hostenbach - Wehrden Ludweilerstr.1.45415,0109
Wehrden Ludweilerstr. FH-Karolingerstraße1.55115,0116
Großrosseln - Geislautern84815,064
Geislautern - FH-Karolingerstraße86315,065
FH-Karolingerstraße - Fürstenhausen2.25715,0169
Fürstenhausen - Klarenthaler Straße2.40715,0181
Klarenthaler Straße - Gersweiler3.33315,0250
Gersweiler - Saarbrücken Messebf3.68815,0277
Saarbrücken Messebf - Ludwigstraße4.26315,0320
Ludwigstraße - Saarbrücken Hbf8.91615,0699
Saarbrücken Hbf - Johanneskirche9.64715,0724
Johanneskirche - Römerkastell9.42515,0707
Römerkastell - Brebach4.39115,0329
Brebach - Kleinblittersdorf3.53515,0265

Intermodalität

Entscheidend für die Akzeptanz des eingerichteten Schienenverkehrs wird die Erreichbarkeit der Stationen sein. Die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel (Kfz, Bus, Fahrrad, Fußwege usw.) spielt hierbei eine maßgebende Rolle. Daher sollte an jeder Station, orientiert an den dortigen Gegebenheiten, entschieden werden, welche Infrastruktur vorgehalten werden soll.

Erfahrungswerte zeigen, dass je nach Lage zwischen 5 und 10 % der Fahrgäste P+R-Nutzer sowie weitere 5 bis 15% B+R-Nutzer sind. In Verbindung mit den Reisenden pro Tag (Mittel aus Quellein- und Zielaussteiger) erhält man das Potenzial für P+R- sowie B+R-Anlagen.

Im Buskonzept in Kapitel 4.2 wurde grundsätzlich auf Anschlüsse zwischen den Bahn- und den Buslinien geachtet. Daher gilt es im Fall der Reaktivierung eine gute Zuwegung zwischen dem Bus und der Bahn herzustellen. Als Anhaltspunkt der Dimensionierung der Bushaltestelle wird als erste Einschätzung die Anzahl an Umsteiger pro Tag aus dem Modell entnommen.

In Tabelle 42 wird das Potenzial der Intermodalität der S-Bahn der Rossel- und Bisttalbahn aufgezeigt. Die in der Tabelle dargestellten Reisenden und Umsteigevorgänge bilden nur Verkehre mit Bezug zur Reaktivierungsmaßnahme ab (d.h. ein Teilabschnitt der Reise wird mit der Linie der Reaktivierung genutzt).

HaltepunktReisende pro Tag
(Mittel aus Quellein- und Zielaussteiger)
Park+Ride
Einschätzung Potenzial
[%]
Park+Ride
Potenzial
Bike+Ride
Einschätzung Potenzial
[%]
Bike+Ride
Potenzial
Umsteiger pro Tag
Unteres Malstatt4455221045101-200
Messebahnhof4607,5357,53551-100
Gersweiler6657,55053311-50
Ottenhausener Berg6507,5497,549<10
Klarenthaler Straße3457,5261035<10
Fürstenhausen170597,513<10
Karolinger Straße907,57109201-300
Geislautern2307,5177,51711-50
Großrosseln Bahnhof3901039103951-100
Ludweiler Straße507,5453101-200
Wehrden2757,5217,5210
Hostenbach130577,510<10
Wadgassen Lindenstraße11010111011101-200
Werbeln805454<10
Differten2105117,516<10
Linslerhof1505858<10
Überherrn Bahnhof320103212,54051-100

Gesamtwirtschaftliche Bewertung

Die obligatorischen Teilindikatoren, welche zur Berechnung der Nutzen-Kosten-Indikatoren benötigt werden, sind in den Kapiteln 3.9.5.1 bis 3.9.5.7 detailliert aufgeführt. Diese leiten sich nach der Standardisierten Bewertung 2016+ ab.

Im Verfahren können zusätzlich mehrere fakultative Teilindikatoren angewandt werden. Bei diesen Indikatoren werden die Wirkungen in den ursprünglichen Bezugsgrößen oder in Nutzwertpunkten bestimmt und anschließend monetarisiert (siehe Kapitel 3.9.5.8). Das Ergebnis der Untersuchung kann durch diese Indikatoren verbessert werden. Da die Ermittlung dieser Werte mit zusätzlichen Aufwänden einhergehen, sollte vor der Anwendung genau geprüft werden, ob eine Ermittlung im Rahmen der jeweiligen Untersuchung Sinn ergibt.

Saldo Fahrgastnutzen

Widerstands- und Verkehrsnachfragematrizen bilden die Basis für die Änderung des Fahrgastnutzes zwischen Mit- und Ohnefall. Maßgebende Fahrten sind dabei Fahrten, die im Ohnefall sowie im Mitfall mit dem ÖPNV durchgeführt werden. Der Mehr- bzw. Minderverkehr geht jeweils zur Hälfte in die maßgebenden Fahrten ein. Dieser Ansatz basiert gemäß Verfahrensanleitung auf der international üblichen Regel „rule of half“, welche einer linearen Approximation der ökonomischen Konsumentenrente der Fahrgäste entspricht.

Die Reaktivierungsmaßnahme sorgt für eine deutliche Reduzierung der Widerstandsdifferenz maßgebender ÖPNV-Fahrten. Insgesamt sinkt der Widerstand im Vergleich zum Ohnefall um etwa 740.000 Stunden pro Jahr. Dieser Wert wird in Formblatt 20 der Standardisierten Bewertung mit einem Nutzen von 6,60 €/Stunde bewertet. Entsprechend ergibt sich eine monetäre Bewertung von rund 4,9 Mio. € pro Jahr.

Klasse der Einzelwiderstandsdifferenz ÖPNV

Widerstandsdifferenz maßgebender ÖPNV-Fahrten

Erwachsene

Widerstandsdifferenz maßgebender ÖPNV-Fahrten

Schüler

Widerstandsdifferenz maßgebender ÖPNV-Fahrten

Gesamt

[Minuten][Stunden/Werktag][Stunden/Werktag]

[1.000 Stunden/Jahr]

Summe-2.375-119-742
≥ 20204
10 bis < 20477
5 bis < 10517
2 bis < 56810
0 bis < 216420
0 bis > -2-246-21
-2 bis > -5-203-20
-5 bis > -10-241-24
-10 bis > -20-441-36
≤ -20-1.594-65

Saldo ÖPNV-Fahrgeld

Durch die Maßnahme erzeugter Mehrverkehr generiert zusätzliche Fahrgasterlöse und stellt somit einen zusätzlichen Nutzen dar. Dieser Nutzen wird durch die Beförderungsleistungsänderung durch Mehrverkehr bzw. Minderverkehr im ÖPNV ermittelt.

Insgesamt erhöht sich die Beförderungsleistung aufgrund von Mehrverkehr um knapp 14,8 Mio. Personenkilometer pro Jahr. In Formblatt 20 wird dieser Wert mit einem kilometerabhängigen ÖV-Fahrgeld von 0,13 €/Pkm bewertet. Entsprechend ergibt sich eine monetäre Bewertung von ca. 1,9 Millionen € pro Jahr. Der Saldo ÖPNV-Fahrgeld fällt durch den hohen Wert an Mehrverkehr entsprechend groß aus.

Summe

Beförderungsleistungsänderung aufgrund Mehr-/Minderverkehr ÖPNV

Erwachsene

Beförderungsleistungsänderung aufgrund Mehr-/Minderverkehr ÖPNV

Erwachsene

[Minuten][Pkm/Werktag][1.000 Pkm/Jahr]
Summe49.34314.803
≥ 20-872
10 bis < 20-989
5 bis < 10-862
2 bis < 5-1.210
0 bis < 2-2.309
0 bis > -24.954
-2 bis > -54.509
-5 bis > -105.018
-10 bis > -2010.156
≤ -2030.948

Umweltfolgen MIV

Der Saldo der MIV-Verkehrsleistungen zwischen Mit- und Ohnefall gemessen in Personen-km pro Werktag definiert die Änderungen der Umweltfolgen. Die Umrechnung in eingesparte Pkw-Fahrleistungen erfolgt unter Ansatz eines Pkw-Besetzungsgrades von 1,3.

Die Pkw-Fahrleistung sinkt im Mitfall um etwa 10,5 Mio. Pkw-km pro Jahr. Entsprechend deutlich fallen die Einsparungen von Treibhausgasen und Schadstoffen aus. Gemäß Standardisierter Bewertung werden pro Pkw-km 41 g CO2-Emissionen sowie 0,4 Cent an Schadstoffemissionskosten eingespart.

Da insgesamt weniger Energie verbraucht wird, sinkt auch der Primärenergieverbrauch.

FallEinheitSaldo MitFall-OhneFall
MIV-Verkehrsleistung[Personen-km/Werktag]-45.509
Pkw-Fahrleistung[1.000 Pkw-km /Jahr]-10.502
CO2-Emissionen MIV - Pkw-Betrieb[t/Jahr]-1.334
THG-Emissionen MIV - Pkw-Herstellung[t/Jahr]-431
Schadstoffemissionskosten MIV[T€/Jahr]-42
Primärenergieverbrauch MIV[GJ/Jahr]-18.904

Saldo der ÖPNV-Betriebskosten

Die Kostenermittlung basiert auf den hinterlegten Linienkonzepten und Fahrzeugdaten. Dabei sind alle Linien hinterlegt, welche zwischen Mit- und Ohnefall vorhabenbedingt eine Änderung erfahren. Für die Berechnung wird als Fahrzeugkonfiguration für die Schiene ein Zweisystem-Stadtbahn-Fahrzeug (Typ „Citylink“ von Stadler) angesetzt. Im Busbetrieb wird zwischen fünf verschiedenen Fahrzeugkonfigurationen unterschieden. Diese werden auf den zugehörigen Linien auf Basis des Fahrplans des Mit- und Ohnefalls angesetzt. Standardbusse und Gelenkbusse gibt es jeweils als batteriebetriebene oder wasserstoffbetriebene Version. Die eingesetzten Midi-Busse sind batteriebetrieben. Für den Betrieb der Fahrzeuge (Bahn & Bus) mit elektrischer Energiebereitstellung werden regenerative Energiequellen angesetzt.

Einen maßgeblichen Aspekt der Betriebskosten stellen die eingesetzten Fahrzeuge dar. In Tabelle 46 ist der geänderte Fahrzeugeinsatz im Falle der Reaktivierung der Rossel- und Bisttalbahn als Stadtbahn (Variante Saarbahn) zu sehen.

FahrzeugkonfigurationAnzahl Kurse MitFallAnzahl Kurse OhneFallSaldo MitFall-OhneFall
Zweisystem-Stadtbahn BOStrab910-1
Zweisystem-Stadtbahn EBO86+2
Zweisystem-Stadtbahn BOStrab - 2-fach-Traktion10+1
Zweisystem-Stadtbahn EBO - 2-fach-Traktion20+2
Bus (Standard)1515-0
Bus (Gelenk)02-2
Bus (Midi)12-1
Bus (Standard - Wasserstoff)62+4
Bus (Gelenk - Wasserstoff)810-2

Gemäß den Vorgaben der Standardisierten Bewertung ist bei Schienenfahrzeugen zusätzlich ein Anteil von 15 % Reserve angesetzt, bei Bussen beträgt der Reserve-Anteil 10 %. Ebenso wurde die erforderliche Bezugsgeschwindigkeit gemäß Verfahren mit einem Abschlag von 10% der Streckenhöchstgeschwindigkeit angesetzt.

Die Fahrzeugkosten steigen im Mitfall um rund 2,9 Mio. € pro Jahr, da im Mitfall mehr Schienenfahrzeuge zusätzlich eingesetzt werden als Busse eingespart werden können. Mit etwa 3,5 Mio. € Anschaffungskosten (Preisstand 2016) sind die Stadtbahn-Fahrzeuge deutlich teurer als Busse mit etwa 300 - 600 T € pro Stück (Preisstand 2016). Der Kapitaldienst erhöht sich entsprechend um etwa 1,2 Mio. € pro Jahr.

Durch das im Mitfall verbesserte Angebot im Vergleich zum Ohnefall erhöhen sich die Energiekosten pro Jahr um ca. eine halbe Mio. € sowie die Personalkosten um rund 1,8 Mio. € pro Jahr.

Gemäß den Vorgaben der standardisierten Bewertung werden die Energiekosten mit Hilfe der Werte 0,14 € pro verbrauchter kWh bzw. 5,00 € pro verbrauchtem kg Wasserstoff berechnet. Bei den Personalkosten gibt das Verfahren die Kostensätze von 46,00 € pro Stunde im Schienenverkehr und 39,00 € pro Stunde im Busverkehr vor.

Ein entscheidendes Kriterium bei der Ermittlung der Personalkosten stellen die Umlaufzeiten der einzelnen Linien dar. Im Normalfall werden die Umlaufzeiten gemäß den Formeln der Standardisierten Bewertung berechnet. Aufgrund infrastruktureller oder fahrplantechnischer Zwangspunkte bei der Fahrplankonstruktion kann es jedoch zu Abweichungen zwischen tatsächlich möglicher und rechnerisch ermittelter Umlaufzeit kommen.

Diese Abweichungen ergeben sich immer dann, wenn die tatsächliche Summe der Wendezeiten an beiden Linienenden größer ist als die mithilfe der Taktzeiten rechnerisch ermittelte Wendezeit. Ist dies der Fall, muss die Wendezeit und damit die Gesamtumlaufzeit um die halbe Taktzeit erhöht werden, sodass sich die Anzahl der notwendigen Fahrzeuge zur Berücksichtigung der längeren Wendezeit um ein Fahrzeug erhöht.

Bei einigen betrachteten Linien, wechseln darüber hinaus die eingesetzten Fahrzeuge zwischen verschiedenen Linien. Somit können Umläufe verknüpft und Wendezeiten an den Linienenden eingespart werden. Ebenso ist es bei den Zweisystemstadtbahnlinien mit EBO- und BOStrab-Abschnitten sowie bei Zugtrennungen und Zugvereinigungen erforderlich, den Linienweg in verschiedene Abschnitte je nach Betriebsverfahren und Fahrzugkonfiguration aufzuteilen. In diesem Fall wurde eine Umlaufzeit für den gesamten Fahrweg der Fahrzeuge errechnet und die Umlaufzeiten auf die verschiedenen miteinander verknüpften Linien aufgeteilt.

Um diese Fälle in den Formblättern darstellen zu können, wurden die Umlaufzeiten nicht gemäß den Formeln des Verfahrens berechnet, sondern gesetzt. Im Mit- und Ohnefall wurden in solchen Fällen die Umlaufzeit mit derselben Methodik ermittelt.

Die Betriebskosten des ÖPNV erhöhen sich insgesamt um ca. 5,2 Mio. € pro Jahr.

EinheitMitfallOhnefallSaldo MitFall-OhneFall
Fahrzeugkosten[T€/Jahr]11.9138.9602.953
Kapitaldienst Fahrzeuge[T€/Jahr]5.6974.4931.203
Unterhaltungskosten Fahrzeuge[T€/Jahr]6.2164.4661.750
zeitabhängige Unterhaltungskosten Fahrzeuge[T€/Jahr]1.5661.222343
laufleistungsabhängige Unterhaltungskosten Fahrzeuge[T€/Jahr]4.6503.2441.406
Energiekosten ÖPNV[T€/Jahr]2.7562.333424
Personalkosten ÖPNV[T€/Jahr]11.2039.3771.826
Summe Betriebskosten ÖPNV[T€/Jahr]25.87220.6695.203

Investitionen, Kapitaldienst und Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur

Die Investitionskosten wurden zum Preisstand des Jahres 2022 ermittelt. Der Aufzinsungsfaktor für die Kapitalbindung während der angesetzten Bauzeit von 8 Jahren ist auf 1,0616 gesetzt. Um die Investitionen auf den maßgeblichen Preisstand 2016 zu beziehen, werden entsprechende Indizes des Statistischen Bundesamts herangezogen. Es wird der Index aus Quartal 4 des Jahres 2022 als Grundlage verwendet. Für den Index der elektrischen Ausrüstungen dient der Wert aus Dezember 2022.

Die Investitionskosten für die ortsfeste Infrastruktur wurden nach dem aktuellen Stand (2022) der Baupreise der Herstellungskosten berechnet. Da die Kostenberechnung im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung ermittelt wurden, sind gewisse Unsicherheiten vorhanden und es ist unter Umständen mit Kostensteigerungen zu rechnen.

Die Investitionskosten belaufen sich inkl. 10% Planungskosten im Mitfall auf 127,6 Mio. € mit Preisstand 2016. Gemäß der Verfahrensanleitung ergeben sich ein Kapitaldienst von knapp 4,14 Mio. €/Jahr und Unterhaltungskosten von knapp 1,26 Mio. €/Jahr.

Im Ohnefall werden keine Investitionskosten angesetzt, da keine Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen sind.

InvestitionskostenPreisstand 2022Preisstand 2016
Summe Investitionen inkl. 10% Planungskosten186 Mio.127,6 Mio.
Kapitaldienst4,14 Mio.
Unterhaltungskosten1,26 Mio.

Saldo der Unfallfolgen

Die Salden der Betriebsleistungen von Pkw, Bussen und Schienenfahrzeugen werden mit einer spezifischen Unfallkostenrate bewertet. Insgesamt zeigt sich eine deutliche Verringerung der Unfallfolgekosten um ca. 590.000 € pro Jahr. Diese Verringerung ist auf eine im Mitfall deutlich geringere Betriebsleistung des MIV im Vergleich zum Ohnefall zurückzuführen.

UnfallfolgekostenSaldo Betriebsleistung
[1.000 Fahrzeug-km/Jahr]

Kostensatz gemäß Standardisierter Bewertung

[ct/Pkw-km] bzw. [ct/Fahrplan-km]

Saldo Unfallkosten
[T€/Jahr]
MIV-10.5028,5-893
SPNV76836,4280
ÖSPV-Schiene10101,210
ÖPSV-Bus6421,314
Summe-589

Saldo der Umweltfolgen

Die Umweltfolgen verschiedener Bereiche werden getrennt nach den Verkehrsmitteln MIV und ÖPNV ermittelt.

Für die Errichtung der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV werden Emissionen freigesetzt. Diese Kosten werden berücksichtigt, es sei denn, es werden Bestandsanlagen ersetzt. Im Mitfall fallen jährliche Treibhausgasemissionen von 38,6 Tonnen pro Jahr für Kunstbauwerke an (vgl. Blatt 12-1). Für die Streckeninfrastruktur ohne maßgebende Kunstbauwerke fallen ca. 975 Tonnen Treibhausgasemissionen an (vgl. Blatt 12-2). Gemeinsam mit den Emissionen zum Betrieb und der Fahrzeugherstellung ergibt sich eine Summe von rund 1.100 Tonnen zusätzlicher CO2-Emission pro Jahr.

Durch die Reaktivierungsmaßnahme sinken die CO2-Emission des MIV pro Jahr dahingegen um rund 1.800 Tonnen. Demnach ergibt sich eine CO2-Reduktion der Gesamtmaßnahme von rund 650 Tonnen pro Jahr. Gemäß Verfahren wird mit einem CO2-Kostensatz von 670 €/t CO2 gerechnet.

VerkehrsmittelEinheitMIVÖPNVSumme
Saldo CO2-Emissionen Betrieb[t CO2/Jahr]-1.33461-1.272
Saldo CO2-Emissionen Fahrzeugherstellung[t CO2/Jahr]-43134-397
Saldo CO2-Emissionen Infrastrukturherstellung[t CO2/Jahr]1.0151.015
Saldo CO2-Emissionen gesamt[t CO2/Jahr]-1.7641.110-654
Saldo Emissionskosten Schadstoffe[T€/Jahr]-421,5-41

Fakultative Teilindikatoren

Funktionsfähigkeit Verkehrssysteme / Flächenverbrauch

Das Vorhaben kann zur Stärkung der Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme (Entlastung der Straßenverkehrswege) und zu einer Senkung des verkehrlich bedingten Flächenverbrauchs beitragen. Verkehrsverlagerungen können z. B. zu Nachverdichtungen, Staureduktion oder der Umwidmung von Verkehrsflächen führen. Der ermittelte Nutzwert dieser Effekte ist abhängig von der räumlichen Lage der Straßeninfrastruktur und wird deshalb differenziert nach Raumtypen bewertet, die losgelöst von den durchgeführten Modellrechnungen zusätzlich in das Modell eingepflegt werden müssen. Die Raumtypen werden dabei nach der regionalstatistischen Raumtypologie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „RegioStaR“ definiert.

Der Einfluss des Faktors auf das NKV ist recht hoch, da ein deutlicher Rückgang der MIV-Verkehrsleistung ermittelt wurde. Der Teilindikator führt zu knapp 29.000 Nutzwertpunkten. Jeder Punkt wird mit 15,50 € monetarisiert. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Nutzen von rund 445.000 € pro Jahr.

Primärenergieverbrauch

Gemäß Standardisierter Bewertung wird der sparsame Umgang mit Energie als Nutzen betrachtet, da die Vermutung besteht, dass der Wert des sparsamen Umgangs mit Energie in den Energiepreisen nicht hinreichend abgebildet ist. Der Saldo der Primärenergie wird als nutzwertanalytischer Teilindikator bewertet. Für die hier untersuchte Reaktivierungsmaßnahme werden knapp 5.200 Nutzerwertpunkte in der Berechnung betrachtet, da der Primärenergieverbrauch um etwa 5.700 GJ sinkt. Bei der Berechnung des NKV wird jeder Nutzerwertpunkt mit 15,50 € monetarisiert. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Nutzen von ca. 80.000 € pro Jahr.

Daseinsvorsorge / raumordnerische Aspekte

Der Indikator betrachtet die Wirkungen der ÖPNV-Erreichbarkeit zentraler Orte. Eine Verbesserung der Erreichbarkeit im Mitfall gegenüber dem Ohnefall führt zu einem positiven Nutzen der Maßnahme. Der Teilindikator führt zu ca. 65.000 Nutzwertpunkten. Auch hier wird jeder Punkt mit 15,50 € monetarisiert. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Nutzen von ca. 1 Mio. € pro Jahr.

Nutzen-Kosten-Indikatoren

Aus den verschiedenen ermittelten Teilindikatoren werden die NKI ermittelt. Indikatoren, welche nicht in Geldeinheiten vorliegen, werden monetarisiert. Die Summe der Einzelnutzen wird der Summe der Kosten des Vorhabens gegenübergestellt. Ein Vorhaben ist dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn das NKV größer oder gleich 1,0 ist. In Tabelle 51 sind alle Teilindikatoren zusammengefasst.

TeilindikatorDimension der originären MessgrößeWert der originären MessgrößeMonetäre Bewertung
[T€/Jahr]
Saldo Fahrgastnutzen ÖPNV[1.000 h/Jahr]-7424.899
Saldo ÖPNV-Fahrgeld

[1.000 Pkm/Jahr]

14.8031.924
Saldo der ÖPNV- Betriebskosten[T€/Jahr]5.203-5.203
Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur im Mitfall[T€/Jahr]1.261-1.261
Saldo der Unfallfolgekosten[T€/Jahr]-589589
Saldo der CO2-Emissionen[t CO2/Jahr]-654438
Saldo der Schadstoffemissionskosten[T€/Jahr]-4141
Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme /Flächenverbrauch[1.000 Punkte]29446
Primärenergieverbrauch[1.000 Punkte]580
Daseinsvorsorge / raumordnerische Aspekte[1.000 Punkte]651.014
Summe monetäre bewerteter Einzelnutzen[T€/Jahr]2.967
Saldo Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur[T€/Jahr]4.1454.145
Nutzen-Kosten-Differenz[T€/Jahr]-1.178
Nutzen-Kosten-Verhältnis[-]0,72

Sensitivitätsuntersuchung grenzüberschreitende Weiterführung nach Falck

Da das Anwendungsgebiet der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im ÖPNV auf das deutsche Bundesgebiet begrenzt ist und eine GVFG-Förderung nur für den deutschen Streckenabschnitt möglich ist, kann eine Bewertung einer grenzüberschreitenden Weiterführung der Strecke zum nächsten französischen Bahnhof nicht mit dem Regelverfahren, sondern nur mithilfe einer Sensitivitätsuntersuchung erfolgen.

Die Distanz zwischen den Bahnhöfen Überherrn und Falck beträgt ca. 5,6 km. Bei einer maximalen Geschwindigkeit von 100 km/h würde die Fahrzeit etwa 4 Minuten betragen, in Überherrn ist zudem noch eine Haltezeit von 0,5 Minuten je Richtung zu berücksichtigen. Bei dieser Stadtbahn-Variante beträgt die Wendezeit der Züge in Überherrn 4 Minuten. Eine Verlagerung des Linienendpunktes nach Falck ist in der zur Verfügung stehenden Wendezeit also nicht möglich. Es wird daher ein zusätzliches Fahrzeug benötigt. Da die Strecke ursprünglich zweigleisig war, sollte sie dann auch zweigleisig reaktiviert werden um die Kreuzung der Züge ohne Zeitverlust auf der freien Strecke zwischen Falck und Überherrn durchführen zu können. Andernfalls sind in Überherrn zusätzlich 2-3 Minuten Haltezeit je Richtung für eine stehende Kreuzung vorzusehen.

Im Rahmen der Sensitivitätsuntersuchung wurde eine Abschätzung zur benötigten Infrastruktur getroffen. Aufgrund der bereits bestehenden Zweigleisigkeit in Überherrn und der ehemalig bestehenden zweigleisigen Trassierung bis Falck, ist ein zweigleisiger Wiederaufbau der Strecke nach Falck ebenfalls möglich. Die einfache Streckenlänge von ca. 5,6km wird daher verdoppelt. Zusätzlich wird für die Weiterführung ebenfalls eine vollumfängliche Elektrifizierung vorgesehen. Der Haltepunkt Falck wird mit zwei Bahnsteigen und Rampen als Zuwegungen vorgesehen.

Um die Betriebskosten für die kurze grenzüberschreitende Streckenverlängerung zum nächsten Bahnhof auf der französischen Seite gering zu halten und keine teuren mehrsystemfähigen Schienenfahrzeuge für den gesamten S-Bahn-Linienverlauf anschaffen zu müssen, wurde eine Elektrifizierung der Strecke bis zum Bahnhof Falck mit dem deutschen Stromsystem unterstellt. Ein Stromsystemwechsel für einen möglichen Anschluss der Strecke an das weitere französische Schienennetz müsste daher im Bahnhof Falck hinter den Bahnsteigen erfolgen, an welchen die S-Bahn-Züge ihre Endstation haben.

Die reduzierte Kostenabschätzung gemäß Kostenkennwertekatalog der Deutschen Bahn ergibt folgende Grobkosten für die Weiterführung:

11,2 km Offener Oberbau (550.000€/km)6.160.000 €(1.210.000 € im deutschen Abschnitt)
11,2 km Oberleitung (120.000€/km)1.344.000 €(264.000 € im deutschen Abschnitt)
1 Bahnsteig mit Rampen (120.000€/BSTG)120.000 €
Summe Grobkostenschätzung7.624.000 €(1.474.000 € im deutschen Abschnitt)

Eine grenzüberschreitende Weiterführung der Verkehre nach Falck würde den Vorteil bringen, dass zusätzliche Personen-km von der Straße weg auf die Schiene verlagert werden. Die Fahrgäste könnten direkt in Falck zusteigen. Im Einzugsbereich des Haltepunkts in Falck befinden sich ca. 3.500 Einwohner aus Falck und Hargarten-aux-Mines. Demnach ist durch die Weiterführung nach Falck von einem leicht positiven Nutzeneffekt auf die Kenngrößen der Verkehrsnachfrage auszugehen.

Setzt man im Gegenzug die zusätzlichen Investitionskosten sowie insbesondere die Betriebskosten für ein ggf. zusätzliches Fahrzeug entgegen, ist bei einer Weiterführung nach Falck jedoch nicht von einem Anstieg des NKI auszugehen. Gelingt es ohne zusätzliches Fahrzeug die Weiterführung nach Falck zu realisieren, könnte sich eine Verbesserung des NKI ergeben.