| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | ÖPNV

Nutzen-Kosten-Untersuchung (S-Bahn-Variante)

Ergebnis der NKU

Die gesamtwirtschaftliche Berechnung gemäß Standardisierter Bewertung (Version 2016+) ergibt für die S-Bahn-Variante auf der Rosseltal- und Bisttalbahn ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,12. Demzufolge handelt es sich hierbei um eine förderfähige Reaktivierungsmaßnahme.

Die Bearbeitungsschritte zur Ermittlung des NKI werden in den Kapiteln 3.7.2 bis 3.7.5 erläutert.

Verkehrsnachfrage in der Analyse

Die für die Analyse resultierende werktägliche ÖV-Verkehrsbelastung ist in Abbildung 55 dargestellt.

Verkehrsnachfrage im Ohnefall

Verkehrsnachfrage

Nach Umsetzung der Ohnefall-Maßnahmen (vgl. Kapitel 2.2.1) werden nach der Methodik der Standardisierten Bewertung die Nachfragewirkungen ermittelt und im Verkehrsmodell umgelegt.

Die für den Ohnefall resultierende werktägliche ÖV-Verkehrsbelastung ist in Abbildung 56 dargestellt.

Im Vergleich zur Analyse (Bestand) ergibt sich folgende Differenzbelastungen (vgl. Abbildung 57).

Dimensionierungsprüfung

Die Dimensionierungsprüfung dient der Bemessung des Verkehrsangebotes bezogen auf die Verkehrsnachfrage in der werktäglichen Spitzenstunde. Im ersten Schritt werden die maßgeblichen Querschnitte definiert, die durch die Reaktivierungsmaßnahme beeinflusst werden. Anschließend werden für diese Querschnitte die werktäglichen Belastungen für den Ohnefall eingetragen. Die werktägliche Querschnittsbelastung im ÖPNV wurde aus dem Verkehrsmodell übernommen. Zusammen mit den festgelegten Spitzenstundenanteilen ergeben sich für die einzelnen Querschnitte Spitzenstundenbelastungen in Lastrichtung im Ohnefall.

Querschnittwerktägliche Querschnittsbelastung ÖPNV
[Personenfahrten/Werktag]
Spitzenstundenanteil
[%]
Spitzenstundenbelastung in Lastrichtung
[Personenfahrten/Stunde und Richtung]
Überherrn - Differten22325,028
Differten - Werbeln35325,044
Werbeln - Schafhausen, Sengsterstraße56125,070
Großrosseln - Geislautern, Rotweg33725,042
Geislautern - Wehrden Ludweilerstraße70925,089

Verkehrsnachfrage im Mitfall

Verkehrsnachfrage

Nach Umsetzung der Mitfall-Maßnahmen (vgl. Kapitel 3.3) werden nach der Methodik der Standardisierten Bewertung die Nachfragewirkungen ermittelt und im Verkehrsmodell umgelegt.

Die für den Mitfall resultierende werktägliche ÖV-Verkehrsbelastung ist in Abbildung 58 dargestellt.

Im Vergleich zum Ohnefall ergibt sich folgende Differenzbelastungen (vgl. Abbildung 59).

Durch die Maßnahmen im Mitfall verändern sich u.a. die Reisezeiten für Relationen im und in den Korridor. Folgend sind anhand von einzelnen Relationen Vergleiche der Reisezeiten aus dem Modell im Mitfall (MF) und Ohnefall (OF) dargestellt. Die Reisezeiten bilden Mittelwerte für Verbindungen zwischen den beschriebenen Relationen und beschreiben die Zeit der Beförderung (Haltestelle – Haltestelle inkl. Umsteigezeiten).

RelationReisezeit OhneFallReisezeit MitFall

Reisezeitdifferenz MitFall-OhneFall

Überherrn – SB Hbf42 min36 min-6 min*
Grossrosseln – SB Hbf39 min23 min-16 min

* Viele Verbindungen sind mit Umstiegen verbunden, daher fällt die mittlere Reisezeitdifferenz geringer aus

Dimensionierungsprüfung

Die Bemessung des Verkehrsangebotes bezogen auf die Verkehrsnachfrage in der werktäglichen Spitzenstunde im Mitfall wurde analog zum Ohnefall durchgeführt. Dabei wurde die werktägliche Querschnittsbelastung für die im Mitfall definierten maßgeblichen Bemessungsquerschnitte eingetragen.

Die werktägliche Querschnittsbelastung im ÖPNV wurde aus dem Verkehrsmodell übernommen. Zusammen mit den festgelegten Spitzenstundenanteilen ergeben sich für die einzelnen Querschnitte Platzausnutzungsgrade, welche die Obergrenze von 65 % der Richtwerte für die Auslastung nicht überschreiten.

Querschnittwerktägliche Querschnittsbelastung ÖPNV
[Personenfahrten/Werktag]
Spitzenstundenanteil
[%]
Spitzenstundenbelastung in Lastrichtung
[Personenfahrten/Stunde und Richtung]
Überherrn - Differten73425,092
Differten - Werbeln116025,0145
Werbeln - Wadgassen109525,0137
Wadgassen - Hostenbach127225,0159
Hostenbach - Völklingen93425,0117
Hostenbach - Wehrden Ludweilerstr.89725,0112
Wehrden Ludweilerstr. FH-Karolingerstraße90825,0114
Großrosseln - Geislautern78625,098
Geislautern - FH-Karolingerstraße86625,0108
FH-Karolingerstraße - Fürstenhausen184725,0231
Fürstenhausen - Klarenthaler Straße204025,0255
Klarenthaler Straße - Gersweiler300125,0375
Gersweiler - Saarbrücken Messebf343325,0429
Saarbrücken Messebf - Saarbrücken Hbf385925,0482

Intermodalität

Entscheidend für die Akzeptanz des eingerichteten Schienenverkehrs wird die Erreichbarkeit der Stationen sein. Die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel (Kfz, Bus, Fahrrad, Fußwege usw.) spielt hierbei eine maßgebende Rolle. Daher sollte an jeder Station, orientiert an den dortigen Gegebenheiten, entschieden werden, welche Infrastruktur vorgehalten werden soll.

Erfahrungswerte zeigen, dass je nach Lage zwischen 5 und 10 % der Fahrgäste P+R-Nutzer sowie weitere 5 bis 15% B+R-Nutzer sind. In Verbindung mit den Reisenden pro Tag (Mittel aus Quellein- und Zielaussteiger) erhält man das Potenzial für P+R- sowie B+R-Anlagen.

Im Buskonzept in Kapitel 4.2 wurde grundsätzlich auf Anschlüsse zwischen den Bahn- und den Buslinien geachtet. Daher gilt es im Fall der Reaktivierung eine gute Zuwegung zwischen dem Bus und der Bahn herzustellen. Als Anhaltspunkt der Dimensionierung der Bushaltestelle wird als erste Einschätzung die Anzahl an Umsteiger pro Tag aus dem Modell entnommen.

In Tabelle 14 wird das Potenzial der Intermodalität der S-Bahn der Rossel- und Bisttalbahn aufgezeigt. Die in der Tabelle dargestellten Reisenden und Umsteigevorgänge bilden nur Verkehre mit Bezug zur Reaktivierungsmaßnahme ab (d.h. ein Teilabschnitt der Reise wird mit der Linie der Reaktivierung genutzt).

HaltepunktReisende pro Tag
(Mittel aus Quellein- und Zielaussteiger)
Park+Ride
Einschätzung Potenzial
[%]
Park+Ride
Potenzial
Bike+Ride
Einschätzung Potenzial
[%]
Bike+Ride
Potenzial
Umsteiger pro Tag
Messebahnhof4557,5347,53451-100
Gersweiler7207,55453611-50
Ottenhausener Berg6307,5477,5470
Klarenthaler Straße3657,5271037<10
Fürstenhausen175597,513<10
Karolinger Straße807,56108101-200
Geislautern2157,5167,516101-200
Großrosseln Bahnhof34010341034101-200
Ludweiler Straße407,535251-100
Wehrden2107,5167,5160
Hostenbach1955107,51551-100
Wadgassen Lindenstraße14510151015101-200
Werbeln85545411-50
Differten2155117,516<10
Linslerhof1555858<10
Überherrn Bahnhof355103412,54251-100

Gesamtwirtschaftliche Bewertung

Die obligatorischen Teilindikatoren, welche zur Berechnung der Nutzen-Kosten-Indikatoren benötigt werden, sind in den Kapiteln 3.7.5.1 bis 3.7.5.7 detailliert aufgeführt. Diese leiten sich nach der Standardisierten Bewertung 2016+ ab.

Im Verfahren können zusätzlich mehrere fakultative Teilindikatoren angewandt werden. Bei diesen Indikatoren werden die Wirkungen in den ursprünglichen Bezugsgrößen oder in Nutzwertpunkten bestimmt und anschließend monetarisiert (siehe Kapitel 3.7.5.8). Das Ergebnis der Untersuchung kann durch diese Indikatoren verbessert werden. Da die Ermittlung dieser Werte mit zusätzlichen Aufwänden einhergehen, sollte vor der Anwendung genau geprüft werden, ob eine Ermittlung im Rahmen der jeweiligen Untersuchung Sinn ergibt.

Saldo Fahrgastnutzen

Widerstands- und Verkehrsnachfragematrizen bilden die Basis für die Änderung des Fahrgastnutzes zwischen Mit- und Ohnefall. Maßgebende Fahrten sind dabei Fahrten, die im Ohnefall sowie im Mitfall mit dem ÖPNV durchgeführt werden. Der Mehr- bzw. Minderverkehr geht jeweils zur Hälfte in die maßgebenden Fahrten ein. Dieser Ansatz basiert gemäß Verfahrensanleitung auf der international üblichen Regel „rule of half“, welche einer linearen Approximation der ökonomischen Konsumentenrente der Fahrgäste entspricht.

Die Reaktivierungsmaßnahme sorgt für eine deutliche Reduzierung der Widerstandsdifferenz maßgebender ÖPNV-Fahrten. Insgesamt sinkt der Widerstand im Vergleich zum Ohnefall um knapp 800.000 Stunden pro Jahr. Dieser Wert wird in Formblatt 20 der Standardisierten Bewertung mit einem Nutzen von 6,60 €/Stunde bewertet. Entsprechend ergibt sich eine monetäre Bewertung von rund 5,3 Mio. € pro Jahr.

Klasse der Einzelwiderstandsdifferenz ÖPNV

Widerstandsdifferenz maßgebender ÖPNV-Fahrten

Erwachsene

Widerstandsdifferenz maßgebender ÖPNV-Fahrten

Schüler

Widerstandsdifferenz maßgebender ÖPNV-Fahrten

Gesamt

[Minuten][Stunden/Werktag][Stunden/Werktag]

[1.000 Stunden/Jahr]

Summe-2.540-136-796
≥ 20333
10 bis < 20628
5 bis < 105010
2 bis < 5527
0 bis < 21008
0 bis > -2-176-16
-2 bis > -5-165-15
-5 bis > -10-236-26
-10 bis > -20-446-34
≤ -20-1814-81

Saldo ÖPNV-Fahrgeld

Durch die Maßnahme erzeugter Mehrverkehr generiert zusätzliche Fahrgasterlöse und stellt somit einen zusätzlichen Nutzen dar. Dieser Nutzen wird durch die Beförderungsleistungsänderung durch Mehrverkehr bzw. Minderverkehr im ÖPNV ermittelt.

Insgesamt erhöht sich die Beförderungsleistung aufgrund von Mehrverkehr um knapp 17 Mio. Personenkilometer pro Jahr. In Formblatt 20 wird dieser Wert mit einem kilometerabhängigen ÖV-Fahrgeld von 0,13 €/Pkm bewertet. Entsprechend ergibt sich eine monetäre Bewertung von ca. 2,2 Millionen € pro Jahr. Der Saldo ÖPNV-Fahrgeld fällt durch den hohen Wert an Mehrverkehr entsprechend groß aus.

Summe

Beförderungsleistungsänderung aufgrund Mehr-/Minderverkehr ÖPNV

Erwachsene

Beförderungsleistungsänderung aufgrund Mehr-/Minderverkehr ÖPNV

Erwachsene

[Minuten][Pkm/Werktag][1.000 Pkm/Jahr]
Summe56.47016.941
≥ 20-597
10 bis < 20-532
5 bis < 10-283
2 bis < 5-463
0 bis < 2-1.162
0 bis > -23.516
-2 bis > -52.976
-5 bis > -105.511
-10 bis > -2010.410
≤ -2037.093

Umweltfolgen MIV

Der Saldo der MIV-Verkehrsleistungen zwischen Mit- und Ohnefall gemessen in Personen-km pro Werktag definiert die Änderungen der Umweltfolgen. Die Umrechnung in eingesparte Pkw-Fahrleistungen erfolgt unter Ansatz eines Pkw-Besetzungsgrades von 1,3.

Die Pkw-Fahrleistung sinkt im Mitfall um etwa 11,7 Mio. Pkw-km pro Jahr. Entsprechend deutlich fallen die Einsparungen von Treibhausgasen und Schadstoffen aus. Gemäß Standardisierter Bewertung werden pro Pkw-km 41 g CO2-Emissionen sowie 0,4 Cent an Schadstoffemissionskosten eingespart.

Da insgesamt weniger Energie verbraucht wird, sinkt auch der Primärenergieverbrauch.

FallEinheitSaldo MitFall-OhneFall
MIV-Verkehrsleistung[Personen-km/Werktag]-50.856
Pkw-Fahrleistung[1.000 Pkw-km /Jahr]-11.736
CO2-Emissionen MIV - Pkw-Betrieb[t/Jahr]-1.490
THG-Emissionen MIV - Pkw-Herstellung[t/Jahr]-481
Schadstoffemissionskosten MIV[t€/Jahr]-47
Primärenergieverbrauch MIV[GJ/Jahr]-21.125

Saldo der ÖPNV-Betriebskosten

Die Kostenermittlung basiert auf den hinterlegten Linienkonzepten und Fahrzeugdaten. Dabei sind alle Linien hinterlegt, welche zwischen Mit- und Ohnefall vorhabenbedingt eine Änderung erfahren. Für die Berechnung wird als Fahrzeugkonfiguration für die Schiene das Fahrzeugmodell „TALENT 3“ von Bombardier verwendet. Im Busbetrieb wird zwischen fünf verschiedenen Fahrzeugkonfigurationen unterschieden. Diese werden auf den zugehörigen Linien auf Basis des Fahrplans des Mit- und Ohnefalls angesetzt. Standardbusse und Gelenkbusse gibt es jeweils als batteriebetriebene oder wasserstoffbetriebene Version. Die eingesetzten Midi-Busse sind batteriebetrieben. Für den Betrieb der Fahrzeuge (Bahn & Bus) mit elektrischer Energiebereitstellung werden regenerative Energiequellen angesetzt.

Einen maßgeblichen Aspekt der Betriebskosten stellen die eingesetzten Fahrzeuge dar. In Tabelle 18 ist der geänderte Fahrzeugeinsatz im Falle der Reaktivierung der Rossel- und Bisttalbahn als Stadtbahn (Variante DB InfraGO AG) zu sehen.

FahrzeugkonfigurationAnzahl Kurse MitFallAnzahl Kurse OhneFallSaldo MitFall-OhneFall
EBO – Talent 3128+4
Bus (Standard)1415-1
Bus (Gelenk)-2-2
Bus (Midi)-2-2
Bus (Standard - Wasserstoff)72+5
Bus (Gelenk - Wasserstoff)810-2

Gemäß den Vorgaben der Standardisierten Bewertung ist bei Schienenfahrzeugen zusätzlich ein Anteil von 15 % Reserve angesetzt, bei Bussen beträgt der Reserve-Anteil 10 %. Ebenso wurde die erforderliche Bezugsgeschwindigkeit gemäß Verfahren mit einem Abschlag von 10% der Streckenhöchstgeschwindigkeit angesetzt.

Die Fahrzeugkosten steigen im Mitfall um ca. 1,7 Mio. € pro Jahr, da im Mitfall mehr Schienenfahrzeuge zusätzlich eingesetzt werden als Busse eingespart werden können. Mit etwa 4,4 Mio. € Anschaffungskosten (Preisstand 2016) sind die „TALENT 3“-Fahrzeuge deutlich teurer als Busse mit etwa 300 - 600 T € pro Stück je nach Fahrzeugtyp (Preisstand 2016). Der Kapitaldienst erhöht sich entsprechend um etwa 870 T€ pro Jahr.

Durch das im Mitfall verbesserte Angebot im Vergleich zum Ohnefall erhöhen sich die Energiekosten pro Jahr um ca. eine halbe Mio. € sowie die Personalkosten um rund 1,6 Mio. € pro Jahr.

Gemäß den Vorgaben der standardisierten Bewertung werden die Energiekosten mit Hilfe der Werte 0,14 € pro verbrauchter kWh bzw. 5,00 € pro verbrauchtem kg Wasserstoff berechnet. Bei den Personalkosten gibt das Verfahren die Kostensätze von 46,00 € pro Stunde im Schienenverkehr und 39,00 € pro Stunde im Busverkehr vor.

Ein entscheidendes Kriterium bei der Ermittlung der Personalkosten stellen die Umlaufzeiten der einzelnen Linien dar. Im Normalfall werden die Umlaufzeiten gemäß den Formeln der Standardisierten Bewertung berechnet. Aufgrund infrastruktureller oder fahrplantechnischer Zwangspunkte bei der Fahrplankonstruktion kann es jedoch zu Abweichungen zwischen tatsächlich möglicher und rechnerisch ermittelter Umlaufzeit kommen.

Diese Abweichungen ergeben sich immer dann, wenn die tatsächliche Summe der Wendezeiten an beiden Linienenden größer ist als die mithilfe der Taktzeiten rechnerisch ermittelte Wendezeit. Ist dies der Fall, muss die Wendezeit und damit die Gesamtumlaufzeit um die halbe Taktzeit erhöht werden, sodass sich die Anzahl der notwendigen Fahrzeuge zur Berücksichtigung der längeren Wendezeit um ein Fahrzeug erhöht.

Bei einigen betrachteten Linien, wechseln darüber hinaus die eingesetzten Fahrzeuge zwischen verschiedenen Linien. Somit können Umläufe verknüpft und Wendezeiten an den Linienenden eingespart werden. In diesem Fall wurde eine Umlaufzeit für den gesamten Fahrweg der Fahrzeuge errechnet und die Umlaufzeiten auf die verschiedenen miteinander verknüpften Linien aufgeteilt.

Um diese Fälle in den Formblättern darstellen zu können, wurden die Umlaufzeiten nicht gemäß den Formeln des Verfahrens berechnet, sondern gesetzt. Im Mit- und Ohnefall wurden in solchen Fällen die Umlaufzeit mit derselben Methodik ermittelt.

Die Betriebskosten des ÖPNV erhöhen sich insgesamt um ca. 3,9 Mio. € pro Jahr.

EinheitMitfallOhnefallSaldo MitFall-OhneFall
Fahrzeugkosten[T€/Jahr]8.1736.4871.705
Kapitaldienst Fahrzeuge[T€/Jahr]4.3473.475872
Unterhaltungskosten Fahrzeuge[T€/Jahr]3.8272.994833
zeitabhängige Unterhaltungskosten Fahrzeuge[T€/Jahr]1.081868213
laufleistungsabhängige Unterhaltungskosten Fahrzeuge[T€/Jahr]2.7462.126620
Energiekosten ÖPNV[T€/Jahr]2.9062.339566
Personalkosten ÖPNV[T€/Jahr]9.1337.5181.615
Summe Betriebskosten ÖPNV[T€/Jahr]20.21216.3263.886

Investitionen, Kapitaldienst und Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur

Die Investitionskosten wurden zum Preisstand des Jahres 2022 ermittelt. Der Aufzinsungsfaktor für die Kapitalbindung während der angesetzten Bauzeit von 8 Jahren ist auf 1,0616 gesetzt. Um die Investitionen auf den maßgeblichen Preisstand 2016 zu beziehen, werden entsprechende Indizes des Statistischen Bundesamts herangezogen. Es wird der Index aus Quartal 4 des Jahres 2022 als Grundlage verwendet. Für den Index der elektrischen Ausrüstungen dient der Wert aus Dezember 2022.

Die Investitionskosten für die ortsfeste Infrastruktur wurden nach dem aktuellen Stand (2022) der Baupreise der Herstellungskosten berechnet. Da die Kostenberechnung im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung ermittelt wurden, sind gewisse Unsicherheiten vorhanden und es ist unter Umständen mit Kostensteigerungen zu rechnen.

Die Investitionskosten belaufen sich inkl. 10% Planungskosten im Mitfall auf 147 Mio. € mit Preisstand 2016. Gemäß der Verfahrensanleitung ergeben sich ein Kapitaldienst von knapp 4,6 Mio. €/Jahr und Unterhaltungskosten von knapp 1,3 Mio. €/Jahr.

Im Ohnefall werden keine Investitionskosten angesetzt, da keine Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen sind.

InvestitionskostenPreisstand 2022Preisstand 2016
Summe Investitionen inkl. 10% Planungskosten216 Mio.147 Mio.
Kapitaldienst4,6 Mio.
Unterhaltungskosten1,3 Mio.

Saldo der Unfallfolgen

Die Salden der Betriebsleistungen von Pkw, Bussen und Schienenfahrzeugen werden mit einer spezifischen Unfallkostenrate bewertet. Insgesamt zeigt sich eine deutliche Verringerung der Unfallfolgekosten um ca. 640.000 € pro Jahr. Diese Verringerung ist auf eine im Mitfall deutlich geringere Betriebsleistung des MIV im Vergleich zum Ohnefall zurückzuführen.

UnfallfolgekostenSaldo Betriebsleistung
[1.000 Fahrzeug-km/Jahr]

Kostensatz gemäß Standardisierter Bewertung

[ct/Pkw-km] bzw. [ct/Fahrplan-km]

Saldo Unfallkosten
[T€/Jahr]
MIV-11.7368,5-998
SPNV88636,4322
ÖPSV-Bus15021,332
Summe-643

Saldo der Umweltfolgen

Die Umweltfolgen verschiedener Bereiche werden getrennt nach den Verkehrsmitteln MIV und ÖPNV ermittelt.

Für die Errichtung der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV werden Emissionen freigesetzt. Diese Kosten werden berücksichtigt, es sei denn, es werden Bestandsanlagen ersetzt. Im Mitfall fallen jährliche Treibhausgasemissionen von 38,6 Tonnen pro Jahr für Kunstbauwerke an (vgl. Blatt 12-1). Für die Streckeninfrastruktur ohne maßgebende Kunstbauwerke fallen ca. 975 Tonnen Treibhausgasemissionen an (vgl. Blatt 12-2). Gemeinsam mit den Emissionen zum Betrieb und der Fahrzeugherstellung ergibt sich eine Summe von rund 1.100 Tonnen zusätzlicher CO2-Emission pro Jahr.

Durch die Reaktivierungsmaßnahme sinken die CO2-Emission des MIV pro Jahr dahingegen um knapp 2.000 Tonnen. Demnach ergibt sich eine CO2-Reduktion der Gesamtmaßnahme von rund 840 Tonnen pro Jahr. Gemäß Verfahren wird mit einem CO2-Kostensatz von 670 €/t CO2 gerechnet.

VerkehrsmittelEinheitMIVÖPNVSumme
Saldo CO2-Emissionen Betrieb[t CO2/Jahr]-1.49086-1.405
Saldo CO2-Emissionen Fahrzeugherstellung[t CO2/Jahr]-48132-450
Saldo CO2-Emissionen Infrastrukturherstellung[t CO2/Jahr]1.0141.014
Saldo CO2-Emissionen gesamt[t CO2/Jahr]-1.9721.132-840
Saldo Emissionskosten Schadstoffe[T€/Jahr]-472-45

Fakultative Teilindikatoren

Funktionsfähigkeit Verkehrssysteme / Flächenverbrauch

Das Vorhaben kann zur Stärkung der Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme (Entlastung der Straßenverkehrswege) und zu einer Senkung des verkehrlich bedingten Flächenverbrauchs beitragen. Verkehrsverlagerungen können z. B. zu Nachverdichtungen, Staureduktion oder der Umwidmung von Verkehrsflächen führen. Der ermittelte Nutzwert dieser Effekte ist abhängig von der räumlichen Lage der Straßeninfrastruktur und wird deshalb differenziert nach Raumtypen bewertet, die losgelöst von den durchgeführten Modellrechnungen zusätzlich in das Modell eingepflegt werden müssen. Die Raumtypen werden dabei nach der regionalstatistischen Raumtypologie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „RegioStaR“ definiert.

Der Einfluss des Faktors auf das NKV ist recht hoch, da ein deutlicher Rückgang der MIV-Verkehrsleistung ermittelt wurde. Der Teilindikator führt zu knapp 33.000 Nutzwertpunkten. Jeder Punkt wird mit 15,50 € monetarisiert. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Nutzen von rund 500.000 € pro Jahr.

Primärenergieverbrauch

Gemäß Standardisierter Bewertung wird der sparsame Umgang mit Energie als Nutzen betrachtet, da die Vermutung besteht, dass der Wert des sparsamen Umgangs mit Energie in den Energiepreisen nicht hinreichend abgebildet ist. Der Saldo der Primärenergie wird als nutzwertanalytischer Teilindikator bewertet. Für die hier untersuchte Reaktivierungsmaßnahme werden knapp 2.400 Nutzerwertpunkte in der Berechnung betrachtet, da der Primärenergieverbrauch um etwa 2.700 GJ sinkt. Bei der Berechnung des NKV wird jeder Nutzerwertpunkt mit 15,50 € monetarisiert. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Nutzen von ca. 38.000 € pro Jahr.

Daseinsvorsorge / raumordnerische Aspekte

Der Indikator betrachtet die Wirkungen der ÖPNV-Erreichbarkeit zentraler Orte. Eine Verbesserung der Erreichbarkeit im Mitfall gegenüber dem Ohnefall führt zu einem positiven Nutzen der Maßnahme. Der Teilindikator führt zu ca. 66.500 Nutzwertpunkten. Auch hier wird jeder Punkt mit 15,50 € monetarisiert. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Nutzen von rund 1 Mio. € pro Jahr.

Nutzen-Kosten-Indikatoren

Aus den verschiedenen ermittelten Teilindikatoren werden die NKI ermittelt. Indikatoren, welche nicht in Geldeinheiten vorliegen, werden monetarisiert. Die Summe der Einzelnutzen wird der Summe der Kosten des Vorhabens gegenübergestellt. Ein Vorhaben ist dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn das NKV größer oder gleich 1,0 ist. In Tabelle 23 sind alle Teilindikatoren zusammengefasst.

TeilindikatorDimension der originären MessgrößeWert der originären MessgrößeMonetäre Bewertung
[T€/Jahr]
Saldo Fahrgastnutzen ÖPNV[1.000 h/Jahr]-7965.255
Saldo ÖPNV-Fahrgeld

[1.000 Pkm/Jahr]

16.9412.202
Saldo der ÖPNV- Betriebskosten[T€/Jahr]3.886-3.886
Unterhaltungskosten für die ortsfeste Infrastruktur im Mitfall[T€/Jahr]1.281-1.281
Saldo der Unfallfolgekosten[T€/Jahr]-643643
Saldo der CO2-Emissionen[t CO2/Jahr]-840563
Saldo der Schadstoffemissionskosten[T€/Jahr]-4545
Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme /Flächenverbrauch[1.000 Punkte]33506
Primärenergieverbrauch[1.000 Punkte]238
Daseinsvorsorge / raumordnerische Aspekte[1.000 Punkte]671.030
Summe monetäre bewerteter Einzelnutzen[T€/Jahr]5.115
Saldo Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur[T€/Jahr]4.5844.584
Nutzen-Kosten-Differenz[T€/Jahr]532
Nutzen-Kosten-Verhältnis[-]1,12

Sensitivitätsuntersuchung Kostenentwicklung

Das Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,12 liefert einen gewissen Spielraum für etwaige Kostensteigerungen während der weiteren Planungsphasen und Umsetzungsphase. Der Kapitaldienst könnte beispielsweise um rund 0,5 Mio. € pro Jahr ansteigen, ohne dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis unter 1,0 sinkt. Auf die Gesamtinvestitionssumme bezogen entspricht dies einem gewissen Anstieg der Kosten um knapp 10 %. Die Förderwürdigkeit der Maßnahme wäre demnach bei einem leichten Anstieg der Investitionskosten gegeben.

Sensitivitätsuntersuchung grenzüberschreitende Weiterführung nach Falck

Da das Anwendungsgebiet der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im ÖPNV auf das deutsche Bundesgebiet begrenzt ist und eine GVFG-Förderung nur für den deutschen Streckenabschnitt möglich ist, kann eine Bewertung einer grenzüberschreitenden Weiterführung der Strecke zum nächsten französischen Bahnhof nicht mit dem Regelverfahren, sondern nur mithilfe einer Sensitivitätsuntersuchung erfolgen.

Die Distanz zwischen den Bahnhöfen Überherrn und Falck beträgt ca. 5,6 km. Bei einer maximalen Geschwindigkeit von 100 km/h würde die Fahrzeit etwa 4 Minuten betragen, in Überherrn ist zudem noch eine Haltezeit von 0,7 Minuten je Richtung zu berücksichtigen. Die Wendezeit der Züge in Überherrn beträgt 13 bzw. 16 Minuten. Eine Verlagerung des Linienendpunktes nach Falck führt dann zu einer Wendezeit von 3 bis 4 bzw. 6 bis 7 Minuten in Falck. Letzteres ist konform mit den üblichen Anforderungen an die Wendezeit im SPNV, lässt aber kaum Puffer zum Auffangen eventueller Verspätungen. Es ist daher zu prüfen, ob infrastrukturelle Optimierungen die Fahrzeit zwischen Fürstenhausen bzw. Völklingen und Falck weiter reduzieren können. Gelingt dies nicht, ist eine überschlagene Wende in Falck vorzusehen, für welche dann ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Für die Kostenabschätzung wird zunächst von einer überschlagenen Wende in Falck ausgegangen.

Im Rahmen der Sensitivitätsuntersuchung wurde eine Abschätzung zur benötigten Infrastruktur getroffen. Aufgrund der bereits bestehenden Zweigleisigkeit in Überherrn und der ehemalig bestehenden zweigleisigen Trassierung bis Falck, ist ein zweigleisiger Wiederaufbau der Strecke nach Falck ebenfalls möglich. Die einfache Streckenlänge von ca. 5,6 km wird daher verdoppelt. Zusätzlich wird für die Weiterführung ebenfalls eine vollumfängliche Elektrifizierung vorgesehen. Der Haltepunkt Falck wird mit zwei Bahnsteigen und Rampen als Zuwegungen vorgesehen.

Um die Betriebskosten für die kurze grenzüberschreitende Streckenverlängerung zum nächsten Bahnhof auf der französischen Seite gering zu halten und keine teuren mehrsystemfähigen Schienenfahrzeuge für den gesamten S-Bahn-Linienverlauf anschaffen zu müssen, wurde eine Elektrifizierung der Strecke bis zum Bahnhof Falck mit dem deutschen Stromsystem unterstellt. Ein Stromsystemwechsel für einen möglichen Anschluss der Strecke an das weitere französische Schienennetz müsste daher im Bahnhof Falck hinter den Bahnsteigen erfolgen, an welchen die S-Bahn-Züge ihre Endstation haben. Die reduzierte Kostenabschätzung gemäß Kostenkennwertekatalog der Deutschen Bahn ergibt folgende Grobkosten für die Weiterführung:

11,2 km Offener Oberbau (550.000€/km)6.160.000 €(1.210.000 € im deutschen Abschnitt)
11,2 km Oberleitung (120.000€/km)1.344.000 €(264.000 € im deutschen Abschnitt)
1 Bahnsteig mit Rampen (120.000€/BSTG)120.000 €
Summe Grobkostenschätzung7.624.000 €(1.474.000 € im deutschen Abschnitt)

Eine grenzüberschreitende Weiterführung der Verkehre nach Falck würde den Vorteil bringen, dass zusätzliche Personen-km von der Straße weg auf die Schiene verlagert werden. Die Fahrgäste könnten direkt in Falck zusteigen. Im Einzugsbereich des Haltepunkts in Falck befinden sich ca. 3.500 Einwohner aus Falck und Hargarten-aux-Mines. Demnach ist durch die Weiterführung nach Falck von einem leicht positiven Nutzeneffekt auf die Kenngrößen der Verkehrsnachfrage auszugehen.

Setzt man im Gegenzug die zusätzlichen Investitionskosten sowie insbesondere die Betriebskosten für ein ggf. zusätzliches Fahrzeug entgegen, ist bei einer Weiterführung nach Falck jedoch nicht von einem Anstieg des NKI auszugehen. Gelingt es ohne zusätzliches Fahrzeug die Weiterführung nach Falck zu realisieren, könnte sich eine Verbesserung des NKI ergeben.