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Methodik

Methodik zur Ermittlung der Gesamtwirtschaftlichkeit

Der wirtschaftliche Nutzen der in dieser Machbarkeitsuntersuchung zu bewertenden Maßnahmen wird gemäß der "Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs" in der Version 2016+ durchgeführt. Die Version 2016+ des Verfahrens hat im Juli 2022 die Version 2016 abgelöst und ist an neue Vorgaben und Ansätze angepasst.

Die Standardisierte Bewertung ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) von Projekten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es dient dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und den Verkehrsministerien der Länder als einheitliche Entscheidungsgrundlage für den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für Investitionsvorhaben. In § 6 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG) und in § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wird für Vorhaben mit einer erheblichen finanziellen Bedeutung die Durchführung einer NKU verlangt. Beim Bau oder Ausbau von Schienenwegen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GVFG hat eine Standardisierte Bewertung zu erfolgen, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 30 Mio. € übersteigen. Für die Beurteilung von Vorhaben bei einem Investitionsvolumen von 10 bis 30 Mio. € wird die Anwendung als Entscheidungshilfe empfohlen. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse einer NKU erfordert die Anwendung eines einheitlichen Bewertungsverfahrens mit einer weitgehenden Standardisierung.

Gemäß dem Mitfall-/Ohnefall-Prinzip sieht die Standardisierte Bewertung einen Vergleich eines Mitfall (geplanter Zielzustand des Netzes zum geplanten Realisierungszeitpunkt mit geplanter Maßnahme) und einem Ohnefall (geplanter Zielzustand des Netzes zum geplanten Realisierungszeitpunkt ohne geplante Maßnahme) vor. Dabei werden für die ÖPNV-Nachfrage relevante Kenngrößen (Bedienungshäufigkeit, Reisezeit, Umsteigehäufigkeit, etc.) für beide Fälle ermittelt und gegenübergestellt. Die durch die Änderungen (geplante Maßnahme) hervorgerufenen Wirkungen werden in weiteren Bearbeitungsschritten monetarisiert, um den Kosten der geplanten Maßnahme gegenübergestellt zu werden. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) entscheidet über die Förderfähigkeit der Maßnahme. Dieser Indikator muss dafür größer oder gleich 1 sein.