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Meilensteine der Klimapolitik

Politische Klimaziele

Klimaziel im Saarland

Das Saarland hatte sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent des Stromverbrauchs aus regenerativen Energien zu erzeugen. Dieses Ziel haben wir erreicht, weil viele Akteur*innen sich gemeinsam für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien im Saarland stark gemacht haben.

Die neuen Ziele für den Energiesektor ergeben sich aus dem Energiefahrplan 2030 in den Achsen „Energieeffizienz“ und „Ausbau Erneuerbarer Energien“. Dies hat der Ministerrat am 07.09.2021 beschlossenen. Details sind unter der Rubrik Energiebeirat zu finden, der maßgeblich an der Erstellung mitgewirkt hat. Bei Umsetzung aller Maßnahmen der Achse Energieeffizienz kann eine CO2-Reduktion um bis zu 500.000 Tonnen erreicht werden. Die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf mindestens 40 Prozent führen zu einer weiteren CO2-Einsparung von ca. 1 Mio. Tonnen.  

Um Synergieeffekte besser zu nutzen, Lücken zu identifizieren und auszufüllen sowie strategische Aspekte und die horizontale Verzahnung der Sektoren sicher zu stellen, hat die saarländische Landesregierung im November 2020 eine Stabsstelle Klimaschutzkoordination im Wirtschaftsministerium installiert. Klimaschutz soll weiter gedacht und Maßnahmen in allen Sektoren entwickelt sowie auf den Weg gebracht werden.

Klimaziele der EU und des Bundes

Eingebettet sind die saarländischen Anstrengungen in die Ziele und Beschlüsse auf EU- und Bundesebene.

So hat sich die Europäische Union im Dezember 2019 im Rahmen des Europäischen Grünen Deals zum Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Zur rechtlichen Verankerung dieses Ziels wurde das Europäische Klimagesetz verabschiedet, das am 29. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Neben der Klimaneutralität bis 2050 sieht das Gesetz als Zwischenziel eine Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 vor. Mit dem Gesetzespaket „Fit für 55“, das die Europäische Union im Juli 2021 vorgestellt hat, werden Maßnahmen aufgezeigt, wie diese Ziele erreicht werden sollen.

Die deutsche Bundesregierung hat sich im Rahmen des internationalen Klimaschutzabkommens (COP21 im Dezember 2015 in Paris) dazu verpflichtet, bis 2030 seine Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und 65 Prozent seines Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Bislang liegt Deutschland hinter seinen gesteckten Zielen zurück. Deutliche zusätzliche Anstrengungen sind nötig, um die zwischenzeitlich auf Grund des Verfassungsgerichtsurteils (April 2021) zum Klimaschutzgesetz von 2019 verschärften Ziele zu erreichen. Im neuen Klimaschutzgesetz, das im August 2021 in Kraft trat, wurde der Zeitpunkt zur Erreichung der Klimaneutralität auf 2045 vorgezogen und die Zwischenziele für die einzelnen Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall entsprechend höher angesetzt. Beispielsweise sollen die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 nun um insgesamt 65 Prozent gesenkt werden.

(vgl. „Das neue Klimaschutzgesetz – Jahresemissionsmengen nach Bereichen bis 2030“)



Meilensteine der Klimapolitik  

Die UN-Klimakonferenz in Glasgow – COP 26, Nov. 2021

Bereits im Vorfeld der als COP26 bekannten UN-Klimakonferenz in Glasgow hatten die G20-Staaten bei ihrem Gipfel in Rom bekräftigt, das 1,5-Grad-Ziel einhalten zu wollen. Während das Pariser Klimaabkommen noch eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei und möglichst 1,5 Grad festhält, setzte sich auf dem internationalen Glasgower Treffen nun die strengere Zielvorgabe durch. Die Wichtigkeit dieser Zielanpassung beim Kampf gegen den Klimawandel hatte zuvor ein Sonderbericht des Weltklimarates aus dem Jahr 2018 herausgestellt. Um drohende irreversible Kipppunkte abzuwehren, wurde die Staatengemeinschaft in Glasgow aufgerufen, die nationalen Klimaschutzziele schneller als geplant – bereits Ende 2022 statt 2025 – zu überprüfen.

Zudem brachte COP26 eine neue Dynamik in das Thema nachhaltige Energieerzeugung: Erstmals enthält eine COP-Entscheidung den Passus, dass die Staaten die Nutzung von Kohlekraftwerken ohne CO2-Abscheidung "schrittweise verringern" sollen. Im Pariser Klimaabkommen waren Kohle und fossile Energieträger nicht als Haupttreiber des Klimawandels genannt worden.

Bei den Verhandlungen ging es neben einem beschleunigten Kohleausstieg der Industrienationen insbesondere auch um die Unterstützung von Schwellenländern und weniger entwickelten Ländern, die ihre Entwicklung klimagerecht vorantreiben wollen. Darüber hinaus wurden die Industrieländer aufgefordert, ihre Anpassungshilfen für die Entwicklungsländer bis 2025 zu verdoppeln.

Bereits vor Beginn der Konferenz wurde bekannt, dass die Industrieländer ihre Zusage, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutz und -anpassung bereitzustellen, nicht eingehalten haben. Im Glasgower Beschluss werden sie „dringend“ aufgefordert, ihre Zusage einzuhalten.

Derzeit laufen bereits die Vorbereitungen für COP27 in Ägypten. Die Erwartungen sind hoch: Derzeit sind viele Länder weit davon entfernt, ihre selbst gesteckten Ziele bis 2030 zu erreichen. In einem Bericht der UN-Klimaagentur wird bis zum Jahr 2100 eine Erwärmung um 2,7 Grad prognostiziert, wenn die Staatengemeinschaft nicht gegensteuert.

Abkommen von Paris (Dezember 2015)

Bei der VN-Klimakonferenz in Paris haben die Staaten ein neues, globales Abkommen für die Zeit ab 2020 angenommen. Das Abkommen wurde am 4. November 2016 ratifiziert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden das Abkommen gemeinschaftlich erfüllen.
Mit dem Abkommen von Paris setzen sich die Staaten das globale Ziel, die Begrenzung der Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" 2° C zu begrenzen (mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5° C).
Die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel soll gestärkt werden und wird neben der Minderung der Treibhausgasemissionen als gleichberechtigtes Ziel etabliert. Der Bereich von "Schäden und Verlusten" erhält einen eigenen Artikel mit Fokus auf Risikominderung und Resilienz. Entwicklungsländer werden bei Minderung und Anpassung von den Industrieländern durch Technologieentwicklung und -transfer, durch Kapazitätsaufbau sowie durch finanzielle Hilfe unterstützt.
Die 2009 gegebene Zusage, ab 2020 jährlich 100 Mrd.$ für Klimafinanzierung bereitzustellen, wird bis 2025 fortgeschrieben. Für die Zeit danach sollen ein neues Ziel festgelegt und der Geberkreis erweitert werden.

„Zwei-Grad-Ziel“ / UN-Klimakonferenz in Cancún (Mexiko, 2010)

Alle Teilnehmerstaaten erkennen das „Zwei-Grad-Ziel“ offiziell an: Um die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzuwenden, muss die globale Erwärmung auf maximal 2 Grad Celsius beschränkt werden. Das heißt: Bis 2050 müssen die Treibhausgas-Emissionen weltweit um mehr als 50 Prozent gesenkt werden (im Vergleich zu 1990).

Kyoto-Protokoll / UN-Klimakonferenz in Kyoto (Japan, 1997)

Das internationale Abkommen legt fest, dass Industriestaaten Treibhausgas-Emissionen bis 2012 um 5 Prozent (im Vergleich zu 1990) senken sollen. 174 Länder haben diesem sog. Kyoto-Protokoll bis 2007 grundsätzlich zugestimmt. Aber: Einige Länder sind dem Abkommen nicht beigetreten (USA) oder haben ihre Unterschrift zurückgezogen (Kanada). An der zweiten Verpflichtungsperiode bis 2020 nehmen Australien, die 27 EU-Länder sowie weitere europäische Staaten teil. Sie sind für 11 bis 13 Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes verantwortlich. Russland, Kanada, Japan und Neuseeland haben ihren Austritt erklärt („Kyoto II“, UN-Klimakonferenz in Doha, Katar 2012).

UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung / Weltgipfel Rio de Janeiro (Brasilien, 1992)

Die meisten Teilnehmerstaaten unterzeichnen die Klimarahmenkonvention und verpflichten sich, Treibhausgasemissionen zu senken!


 

Ansprechpartner im Ministerium:

Nicola Saccà
Referatsleiter C/5:
Grundsatzfragen der Klimaschutzpolitik

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken