Kommunale Wirtschaft
Kommunen entwickeln heute zur Erfüllung ihrer Daseinsvorsorgeaufgaben in großem Umfange wirtschaftliche Aktivitäten durch Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen vielfältiger Art.
Beispiele hierfür sind die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, aber auch die Abwasser- und Abfallentsorgung, der öffentliche Personennahverkehr und der Betrieb von Freizeiteinrichtungen. Dabei kann es auch zu Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen kommen, weshalb im Verhältnis zwischen kommunaler Wirtschaft und privater Wirtschaft Interessenskollisionen auftreten können. In welcher Rechtsform sie ihre Aufgaben erfüllen, entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Als öffentlich-rechtliche Rechtsform steht ihnen hierfür neben dem Regiebetrieb der Eigenbetrieb zur Verfügung. Von den privatrechtlichen Unternehmensformen entscheiden sie sich am häufigsten für die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“. Die GmbH eröffnet den Kommunen auch die Möglichkeit der vielfach schon praktizierten partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit reinen Privatunternehmen. Die Kommunen unterliegen bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung als auch bei der Wahl der Unternehmensform einschränkenden rechtlichen Regelungen. Im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz der Länder für kommunale Angelegenheiten erarbeitet das Referat diese rechtlichen Grundlagen. Zudem achtet es als oberste Kommunalaufsichtsbehörde auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und steht den Kommunen beratend zur Seite.