Thema: Kommunales
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Kommunales Vergabewesen

Dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport obliegt die grundsätzliche Zuständigkeit zur Regelung des kommunalen Vergaberechts, d.h. der Rechtsgrundlagen für das gesamte Beschaffungswesen, insbesondere der Vergabe von Bauleistungen.

Kommunales Bau- und Vergabewesen

Derzeit gelten die Vergabegrundsätze (Amtsblatt des Saarlandes Teil I Seite 722).