Springe direkt zu:
Saarland.de
Informationen
Service
Themen
Ministerien
Zu unseren Themen & Aufgaben
Kommunen erfüllen als öffentlich- rechtliche Körperschaften öffentliche Aufgaben. Als haushaltsführende Stellen unterliegen sie nicht wie Unternehmen dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern dem Bedarfsdeckungsprinzip, d.h. die Erträge sollen in jedem Haushaltsjahr die …
Weiterlesen
Hier finden Sie Informationen über den Saarlandpakt.
Kommunen entwickeln heute zur Erfüllung ihrer Daseinsvorsorgeaufgaben in großem Umfange wirtschaftliche Aktivitäten durch Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen vielfältiger Art.
Die Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände wird nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz (KFAG) um einen Anteil an den wichtigsten Steuereinnahmen und an weiteren wichtigen Einnahmequellen des Landes aufgestockt.
Dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport obliegt die grundsätzliche Zuständigkeit zur Regelung des kommunalen Vergaberechts, d.h. der Rechtsgrundlagen für das gesamte Beschaffungswesen, insbesondere der Vergabe von Bauleistungen.