Kommunale Angelegenheiten
Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und die Artikel 117 ff. der Verfassung des Saarlandes garantieren die kommunale Selbstverwaltung. Dahinter steht der Gedanke, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft selbst regeln und verwalten sollen.
Denn die Teilnahme und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger an der eigenverantwortlichen Gestaltung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat ist eine unerlässliche Voraussetzung des demokratischen und sozialen Rechtsstaats.
In dem Bemühen, dieser Verfassungsaufgabe gerecht zu werden, will das Saarland und hier insbesondere das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) den Kommunen verlässlicher Partner sein. Sachliche Kooperation und Vertrauen sind die Leitlinien des Kommunalministeriums, die für die Zusammenarbeit mit den Kommunen prägend sein sollen. Dies erleichtert den Organen der Gemeinden und Landkreise wie auch dem Regionalverband Saarbrücken als Gebietskörperschaften, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
Kommunale Entwicklungen seit 1974 bis heute
Durch die Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 wurden im Saarland größere und leistungsfähigere kommunale Verwaltungseinheiten geschaffen, um so den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Anforderungen einerseits und den modernen administrativen Erfordernissen andererseits für mehrere Jahrzehnte gewachsen zu sein. Ausgerichtet an der Durchschnittsgröße und Leistungsfähigkeit der neuen Verwaltungseinheiten wurden die Aufgaben zwischen Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden neu verteilt.
Die kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Vorbereitung der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform vom 17.12.1970 (Amtsbl. S. 949) durchgeführt durch die Gesetze:
- zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz) vom 19.12.1973 (Amtsbl. S. 852),
- zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes vom 13.12.1973 (Amtsbl. S. 829) und
- über die Funktionalreform vom 05.12.1973 (Amtsbl. 1974 S. 33).
Das Neugliederungsgesetz sah im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
- aus ehemals sieben Landkreisen wurden fünf Landkreise sowie der Stadtverband Saarbrücken neu geschaffen,
- die frühere kreisfreie Stadt Saarbrücken erhielt den Status einer stadtverbandsangehörigen Gemeinde mit Sonderzuständigkeiten,
- die Ämter wurden aufgelöst; von 42 Ämtern sind 32 Ämter in ihrem wesentlichen Umfang neue Einheitsgemeinden geworden oder von diesen aufgenommen worden,
- die vor der Gebietsreform bestehenden 345 Gemeinden wurden mit Ausnahme der Städte Saarlouis, Dillingen, Friedrichsthal und Sulzbach/Saar aufgelöst und zu insgesamt 50 Einheitsgemeinden zusammengeschlossen.
Im Zuge einer Überprüfung der Gebietsreform wurden im Jahr 1981 die Gemeindebezirke Bous und Ensdorf aus der Gemeinde Schwalbach ausgegliedert und erhielten jeweils den Status eigenständiger Gemeinden; insoweit ist die Zahl der Gemeinden von ursprünglich 50 auf 52 angestiegen.
Auf der Seite des Statistischen Amtes finden Sie im Bereich "Gebiet und Bevölkerung" u.a. Tabellen, Grafiken und Statistische Berichte zur den Ergebnissen der Flächenerhebungen im Saarland.
Die kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform von 1974 lag im Jahr 2004 ganze 30 Jahre zurück. Dies war Anlass dafür, die Reform insbesondere vor dem erklärten Ziel der saarländischen Landesregierung, die Handlungsfähigkeit der Kommunen trotz der sich zuspitzenden Finanzkrise zu erhalten, einer Überprüfung zu unterziehen. Dies ist durch einen entsprechenden Untersuchungsauftrag an das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) in Berlin mit Prof. Dr. Joachim Jens Hesse als Vorstandsvorsitzendem geschehen.
Entscheidende Inhalte des Verwaltungsstrukturreformgesetzes (VSRG), das die vor dem Hintergrund des sog. Hesse-Gutachtens eingeleiteten Reform zum 01.01.2008 umgesetzt hat, sind insbesondere:
- Hochzonung und Zentralisierung von Aufgaben auf die Landesebene (Landesämter, Neuerrichtung des Landesverwaltungsamtes mit Sitz in St. Ingbert)
- Reduzierung der örtlichen Aufgaben der Gemeindeverbände sowie Einschränkung der Finanzierbarkeit freiwilliger Aufgaben der Gemeindeverbände bei defizitären Haushalten in den gemeindeverbandsangehörigen Gemeinden
- Weiterentwicklung des Stadtverbandes Saarbrücken zum Regionalverband Saarbrücken bei gleichzeitiger Stärkung der Gemeindeebene durch gesetzlich normierte und institutionalisierte Kooperationserfordernisse (Kooperationsrat im Regionalverband)
- Reduzierung der Anzahl der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen (ohne Polizei, Finanzämter, Gerichte und Staatsanwaltschaft) von 21 auf 14 und der Zahl der Finanzämter von 10 auf 7
- 5 Landesämter entfielen durch Integration oder Auflösung (Anzahl der Landesämter damals insgesamt von 13 auf 8 reduziert); derzeit gibt es 10 Landesämter.
Die einschlägigen Gesetzestexte sind abrufbar beim Bürgerservice Saarland..