Umsatzsteuerrechtliche Hinweise
Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Reform der Besteuerung der öffentlichen Hand umgesetzt worden. Der neue § 2b UStG setzt die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie in nationales Recht um und führt damit einen weiter gefassten Unternehmerbegriff der öffentlichen Hand ein. Auf Bundes- und Landesseite agieren verschiedene Arbeitsgruppen, die sich mit der Umsetzung der Neuregelung des § 2b UStG im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit auseinandersetzen und versuchen, eine kommunalfreundliche Lösung herbeizuführen. Die Neuerungen im Umsatzsteuerrecht müssen bereits bei der Planung der kommunalen Kooperation Beachtung finden.
Nach § 89 der Abgabenordnung (AO) können die Finanzämter auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.
Anwendungsfragen zur Neuregelung des § 2b UStG
Anwendungsfragen zur Neuregelung des § 2b UStG; BMF Schreiben vom 16.12.2016
Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft; Anwendung der Übergangsregelung
Umsatzsteuerpflicht bei interkommunaler Kooperation
Rundschreiben des MfIS an die Gemeinden (Umsatzbesteuerung; zeitweise Überlassung von Personal)
Rundschreiben MfIS vom 15.10.2012
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