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Vergaberechtliche Hinweise
Dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport obliegt die grundsätzliche Zuständigkeit zur Regelung des kommunalen Vergaberechts, d.h. der Rechtsgrundlagen für das gesamte Beschaffungswesen, insbesondere der Vergabe von Bauleistungen. Die derzeit gültigen Vergaberechtsgrundsätze finden Sie nachstehend unter unserem Themenportal Kommunales. Weitere Informationen bzgl. einer Kooperation im Vergabebereich finden Sie unter dem Punkt Beschaffung und Vergabe.