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Soziale Wohnraumförderung
Ziele der Sozialen Wohnraumförderung
Das angemessene und bezahlbare Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen und ist von maßgeblicher Bedeutung für die Lebensqualität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Allerdings begegnen Haushalte immer öfter Problemen, sich am Wohnungsmarkt selbst mit ausreichendem Wohnraum zu versorgen. Dies betrifft insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen.
Die Unterstützung dieser Haushalte ist Teil einer verantwortungsbewussten Wohnungspolitik. Eine Handlungsform der Wohnungspolitik ist dabei die Soziale Wohnraumförderung, deren Ziel die Förderung des Wohnungsbaus zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung von Mietwohnraum und bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums ist.
Soziale Wohnraumförderung im Saarland
Wohnungspolitik und Wohnraumförderung begegnen zunehmend neuen Herausforderungen. Inhaltliche Anforderungen an eine Ausgestaltung der Wohnraumförderung stellen insbesondere die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung stadtentwicklungspolitischer Belange sowie die Bewältigung des demografischen Wandels. Aus diesem Grund unterstützt die saarländische Wohnraumförderung bereits seit 2007 intensiver die Aktivierung des Wohnungsbestands und die Stabilisierung innerstädtischer und innergemeindlicher Gebiete.
Jedoch bleibt auch die Wohnraumneuschaffung im Blickfeld der Wohnraumförderung. Zwar liegt in vielen Teilen des Saarlandes ein relativ entspannter Wohnungsmarkt vor. Allerdings herrscht insbesondere im Oberzentrum und in den Mittelzentren des Landes eine rege Nachfrage nach bezahlbarem Mietwohnraum und bezahlbaren Wohnplätzen für Studierende. Zudem wird es im Verdichtungsraum wegen gestiegener Grundstücks- und Baukosten insbesondere für Familien mit Kindern schwerer, Wohneigentum zu schaffen.
Die Förderung erfolgt – je nach Förderprogramm – durch die Gewährung eines zinsvergünstigten Baudarlehens, welches durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch die Gewährung eines „verlorenen Zuschusses“ zur Teilfinanzierung mit einem festen Betrag.
Aktuelle Förderprogramme
Darlehensprogramme mit optionalem Tilgungszuschuss
- Normalprogramm der Sozialen Wohnraumförderung
(Ansatz: Förderung für alle Zielgruppen – im gesamten Landesgebiet)- Wohneigentum und Mietwohnraum
- Wohnraumneuschaffung und Modernisierung
- Sonderprogramm „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“
(Ansatz: Verbreiterung des Angebots an Wohnraum – in Kommunen mit erhöhtem Bedarf)- Wohneigentum und Mietwohnraum
- Wohnraumneuschaffung
- Sonderprogramm „Wohnen im Alter“ + Menschen mit Behinderung
(Ansatz: Abbau von baulichen Barrieren – im gesamten Landesgebiet)- Wohneigentum und Mietwohnraum
- Modernisierung zur Beseitigung von Barrieren
Zuschussprogramme
- (Neu-)Schaffung von Wohnraum für Studierende
(Ansatz: Förderung von Wohnraum für Studierende von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im Saarland – an Standorten einer Hochschule oder unmittelbaren Nachbargemeinden)
- Neubau von barrierefreiem Mietwohnraum
(Ansatz: Förderung von Baumaßnahmen, durch die barrierefreier Wohnraum neu geschaffen wird – in allen Zentralen Orten im Sinne der Landesplanung)
Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
· Selbst genutztes Wohneigentum:
Das Angebot zur Förderung der Schaffung selbst genutzten Wohneigentums richtet sich insbesondere an Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit Behinderungen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und anderer Fördermöglichkeiten die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung von Einkommensgrenzen.
· Mietwohnungsbau:
Das Angebot zur Förderung von Mietwohnungen richtet sich an Bauherren, die bereit sind, Wohnraum an die Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung zu überlassen. Die Förderung steht allen Förderbewerbern zu den gleichen Programmkonditionen offen, die ein nach den jeweiligen Programmkonditionen beschriebenes Vorhaben durchführen.
Die Förderung ist an die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen gebunden. Bei der Vermietung des geförderten Wohnraums sind Mietobergrenzen zu beachten, die in der Regel unterhalb des Marktmietniveaus liegen (Mietpreisbindung). Außerdem übernimmt der Zuwendungsempfänger die Verpflichtung, nur an Haushalte zu vermieten, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten (Belegungsbindung).
Die Belegungsbindung wird in der Förderzusage im Regelfall als allgemeines Belegungsrecht begründet. Ein allgemeines Belegungsrecht ist das Recht der zuständigen Stelle, von dem durch die Förderung berechtigten und verpflichteten Verfügungsberechtigten zu fordern, die geförderte Wohnung einem Wohnungssuchenden zu überlassen, dessen Wohnberechtigung sich aus einem Wohnberechtigungsschein nach § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes ergibt. Zuständige Stelle für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB12, Halbergstraße 50, 66121 Saarbrücken.
Das Formular zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins, die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages und das Informationsblatt zur Datenschutz-Grundverordnung können Sie hier herunterladen:
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (PDF, 349KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Informationen zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins finden Sie hier:
https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/process?vbid=31555&vbmid=0
Antragstellung
Informationen zur Antragstellung, zu den Fördervoraussetzungen und den Förderkonditionen bietet die
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef Röder Straße 17
66119 Saarbrücken
unter der Rufnummer (0681)3033-0 sowie online auf ihrer Homepage (Link siehe unten).