Thema: Bauen und Wohnen
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Wohnberechtigungsschein

Wer ist zuständig?

Zuständig für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen ist das

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Referat OBB12

Halbergstraße 50

66121 Saarbrücken

Die für Wohnberechtigungsscheine zuständigen Mitarbeiter erreichen Sie telefonisch Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 14:00 Uhr unter der

Telefonnummer 0681 501-4058

oder

per E-Mail: wohnberechtigungsschein@innen.saarland.de.

Sollten Sie die Unterlagen persönlich abgeben wollen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Wohnberechtigungsscheine (WBS) werden zum Bezug von Wohnungen,  welche mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert worden sind, benötigt. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- sowie einer Belegungsbindung, die als sogenanntes „allgemeines Belegungsrecht“ ausgestaltet ist. Dies bedeutet, dass der Verfügungsberechtigte die geförderte Wohnung nur an einen Wohnungsbewerber überlassen darf, der im Besitz eines WBS ist.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze einhalten.

Der WBS wird für die Dauer eines Jahres erteilt. In dem WBS wird die für den Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen maßgebliche Wohnungsgröße nach der Wohnfläche angegeben. Der WBS wird grundsätzlich allgemein für eine noch unbestimmte Wohnung ausgestellt. Mit der Erteilung des WBS erhält der Antragsteller also keine Wohnung, sondern die Bestätigung, dass er berechtigt ist, eine nach der Wohnungsgröße passende geförderte Wohnung zu beziehen.

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist kostenlos möglich. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Sie haben hier die Möglichkeit das Antragsformular für einen Wohnberechtigungsschein, die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags und das Informationsblatt zum Datenschutz herunterzuladen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.

Die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages und das Informationsblatt zum Datenschutz dienen lediglich Ihrer Information und müssen dem Antrag nicht beigelegt werden.

Bitte achten Sie bei Einreichung per E-Mail darauf, dass die Unterlagen das Dateiformat PDF oder JPG haben und gut leserlich sind.

Antragsformular auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (PDF, 374KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ausfüllhinweise für das Antragsformular auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (PDF, 399KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datenschutzinformationsblatt zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (PDF, 300KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Kopien Identitätsnachweis des Antragstellers und aller Haushaltsmitglieder z.B.: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel (mindestens 12 Monate gültig), Geburtsurkunde bei Kindern ohne Ausweis etc.
  • Kopien Einkommensnachweise des Antragstellers und aller Haushaltsmitglieder (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid Alg1, Bürgergeldbescheid oder Grundsicherungsbescheid, Ausbildungsvertrag etc.) Nachweiszeitraum 12 Monate

Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung des Antrages.