Coronavirus
Wichtige Informationen für das Saarland
Auf dieser Seite werden Informationen aller Ministerien zum Coronavius zusammengetragen. Halten Sie bitte weiterhin allgemeine Hygieneregeln zur Eindämmung von ansteckenden Infektionskrankheiten ein.
EU-Förderportal
Hier finden Sie alle Informationen zu den EU-Förderprogrammen im Saarland.
Karriere im Saarland
Karriereportal der Saarländischen Landesregierung.
Wir sind mit mehr als 23.000 Mitarbeitenden der größte Arbeitgeber des Saarlandes – und einer der attraktivsten: Die Saarländische Landesverwaltung bietet eine große Vielfalt an sinnstiftenden Tätigkeiten mit attraktiven Rahmenbedingungen in verschiedensten Gebieten. Unsere Arbeit zeigt Wirkung: Sei es in den Bereichen Polizei, Schule, Justiz, IT, Wirtschafts-und Arbeitsmarktförderung, Verkehrs- und Energiepolitik, Umwelt, Gesundheitswesen, allgemeine Verwaltung, Technik, Finanzen oder Soziales. Wir gestalten die Zukunft des Saarlandes.
Ukraine - Themenportal zur aktuellen Lage
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine wirkt sich auch auf das Saarland aus.
Die saarländische Landesregierung tut alles Notwendige, um schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten. Auf dieser Seite werden Informationen zu aktuellen Hilfsangeboten zusammengetragen.
Update Lebach
Zur Erlangung des Aufenthaltstitels: Zentrale Ausländerbehörde in Lebach erleichtert Verfahren für ukrainische Flüchtlinge
Seit Montag, 09.05.2022, ändern sich die Verfahrensabläufe für Geflüchtete aus der Ukraine zur Erlangung des Aufenthaltstitels: Bereits in der Landesaufnahmestelle registrierte Geflüchtete aus der Ukraine können dann in einer als Großraumbüro eingerichteten Zelthalle (gegenüber Pommernstraße 1 in Lebach) ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorbesprechen, um ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu erhalten.
Die Vorsprache ohne Termin ist täglich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr möglich. Voraussetzung ist, dass bereits eine Registrierung in Lebach vorliegt.
Zum allgemeinen Vorgehen:
Für die nach dem Gesetz erforderliche Sachbearbeitung wird pro Person eine gewisse Zeit benötigt, für einen Vorgang müssen zwischen 20 bis 30 Minuten eingerechnet werden.
Bei einem reibungslosen Ablauf können insgesamt ca. 150 bis 200 Verfahren pro Tag durchgeführt werden.
Ab Montag, 23.05.2022, können Geflüchtete vorsprechen, die bis zum 20.04.2022 bei der Landesaufnahmestelle registriert worden sind. Für alle danach eingegangen Registrierungen wird ein neuer Vorsprachetermin fortlaufend bekannt gegeben.
Es kann zu längeren Wartezeiten kommen, die bei dem hohen Aufkommen an registrierten Flüchtlingen aus technischen und räumlichen Gründen leider nicht zu vermeiden sind.
Mitzubringen sind die Registrierungsbescheinigung sowie alle vorhandenen Identitäts-Nachweise wie Pässe, Identitäts-Karten, Führerschein, sonstige Urkunden.
Die persönliche Vorsprache von Kindern bis 14 Jahren ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn deren vollständige Unterlagen vorgezeigt werden.
Im Rahmen der Vorsprache ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Masken und Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder höherer Standards) verpflichtend.
Es wird darum gebeten, die Vorsprache nur mit einem aktuellen negativen Testzertifikat vorzunehmen. Entsprechende Testangebote stehen in den jeweiligen Kommunen in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
Eine weitere Testmöglichkeit besteht zusätzlich unmittelbar an der Bearbeitungshalle.
Im Bereich der Bearbeitungshalle stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung, es wird gebeten, Parkmöglichkeiten in der weiträumigen Umgebung zu nutzen.
Die geänderte Verkehrsführung im Areal der Landesaufnahmestelle ist zu beachten.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------