Vorsicht: aus mehreren Bundesländern wird der Versand gefälschter „Steuerbescheide“ gemeldet
Aktuell werden in Deutschland gefälschte „Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag“ in Papierform verschickt.
Die Empfängerinnen und Empfänger werden darin aufgefordert, kurzfristig Einkommensteuer nachzuzahlen. Mit Ausnahme der Anschrift sind alle Angaben in den Bescheiden frei erfunden. Die darin angegebene Zahlungsadresse ist keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung. Bisher sind keine Fälle im Saarland bekannt geworden. Das Finanzministerium informiert vorsorglich über diese Betrugsmasche und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Vorsicht.
Die Schreiben ähneln auf den ersten Blick einem echten Einkommensteuerbescheid. Die Fälschungen können an den nachfolgenden Merkmalen gut erkannt werden:
- Saarländische Steuerbescheide sind auf Recyclingpapier gedruckt und weisen am linken Rand in grüner Schrift den Text aus „Originalpapier nur, [FW(2]dieser Hinweis in Gründruck erscheint“
- Als Absender ist ein nicht-existierendes Finanzamt bzw. „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ angegeben.
- Die Angaben für Steuernummer und ID-Nummer stimmen nicht mit denen der Empfängerin oder des Empfängers überein.
- Am Ende des vermeintlichen Bescheides fehlen die ausführlichen Texte „Erläuterungen zur Festsetzung“, „Rechtsbehelfsbelehrung“ und „Datenschutzhinweise“.
- Anstelle des in saarländischen Einkommensteuerbescheiden am Ende abgedruckten runden Siegels mit einem stilisierten Löwen und dem Schriftzug „Finanzamt“, befindet sich auf den Fälschungen ein stilisierter Adler mit dem Schriftzug „Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“.
- Die darin angegebene Zahlungsadresse ist keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung. Die Konten der saarländischen Steuerverwaltung werden ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Saarbrücken geführt. Die Konten der saarländischen Steuerverwaltung werden ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Saarbrücken geführt.
Wenn eines der genannten Merkmale nicht erfüllt ist, handelt es sich um eine Fälschung.
Bürgerinnen und Bürger, die einen gefälschten Steuerbescheid in ihrem Briefkasten finden, sollten Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wichtig ist, dass die Betroffenen keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vornehmen.
Steuerpflichtige, die die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides gewählt haben, sind zusätzlich geschützt. Sie bekommen ihren Steuerbescheid nicht mit Briefpost zugestellt, sondern werden per E-Mail über die Möglichkeit des Datenabrufs im Internetportal „Mein ELSTER“ oder über die von ihnen benutzte Steuersoftware informiert.
Medienansprechpartner
Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken