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Finanzminister von Weizsäcker und Innenminister Jost zur Weiterleitung von Flüchtlingsmitteln des Bundes an die saarländischen Kommunen

Finanzminister von Weizsäcker und Innenminister Jost: „Die Weiterleitung des weit überwiegenden Anteils der Flüchtlingsmittel des Bundes an die Kommunen unterstreicht die Anerkennung der Leistungen bei der Bewältigung der Herausforderungen in Folge der Fluchtmigration.“

Im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Mai 2023 ist beschlossen worden, dass der Bund für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder einmalig um eine Milliarde Euro erhöht, um die Länder bei der Entlastung ihrer Kommunen und der Digitalisierung der Ausländerbehörden finanziell zu unterstützen. Von diesem Betrag entfallen rund 11,4 Mio. Euro auf das Saarland.

„Aufgrund der hohen flüchtlingsbedingten Belastungen der saarländischen Kommunen sagt die Landesregierung zu, diesen Betrag im Verhältnis 75:25 zwischen Kommunen und Land aufzuteilen, so dass eine Summe von rund 8,55 Mio. Euro auf die Kommunen und eine Summe von 2,85 Mio. Euro auf das Land entfällt“, teilen Finanzminister Jakob von Weizsäcker und Innenminister Reinhold Jost in einer gemeinsamen Erklärung im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates mit. „Dies geschieht ungeachtet des Umstands, dass für das Land mit der Digitalisierung der Ausländerbehörden und der vorübergehenden Fortführung des Containerdorfs in Ensdorf ebenfalls erhebliche finanzielle Zusatzbelastungen einhergehen“, hebt Minister von Weizsäcker hervor.

Das Land leitet bereits heute den weit überwiegenden Anteil der vom Bund zugesagten Mittel im Bereich der Fluchtmigration an die Kommunen weiter. Von den bis zum Jahresanfang 2023 bekannten 82 Millionen Euro flüchtlingsbedingten Zahlungen des Bundes der Jahre 2022 und 2023, welche auf das Saarland entfallen, reicht das Land 55 Millionen Euro an die Kommunen im Saarland weiter. Innenminister Reinhold Jost unterstreicht: „Zwar hat im Jahr 2023 die Zahl der aus der Ukraine nach Deutschland fliehenden Menschen deutlich abgenommen, zugleich hat jedoch die deutlich angestiegene Migration aus Drittstaaten neue Problemstellungen bei der Unterbringung und Integration der Geflüchteten geschaffen. Das Land ist sich der Leistungen bewusst, welche die saarländischen Kommunen Tag für Tag bei der Bewältigung dieser Herausforderungen erbringen.“

„Durch den großen Anstieg der irregulären Migration haben die Herausforderungen für Kommunen, Länder und den Bund deutlich zugenommen. Länder und Kommunen stoßen zunehmend an die Grenzen des Leistbaren bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung. Die Schaffung zusätzlicher Unterkünfte ist nicht unbegrenzt möglich“, so Minister Jost weiter.

In den erneuten Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler vom 6. November 2023 sind überdies zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden, um mehr Klarheit und Ordnung in der Migrationspolitik durchzusetzen, irreguläre Migration zu verringern und Abschiebungen zu beschleunigen. So haben sich Bund und Länder unter anderem auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und eine „atmende“ Finanzierung der Kosten verständigt. „Die Landesregierung sieht die Beschlüsse als großen Fortschritt an und wird zeitnah auf die kommunalen Spitzenverbände zugehen, um eine faire und gerechte Verteilung auch dieser Bundesmittel zu vereinbaren, sobald die Ergebnisse dieser Besprechung mit dem Bundeskanzler durch Gesetzentwürfe konkretisiert und ausgewertet sind“ kündigen beide Minister an.

Medienansprechpartner

Miriam Gabriel

Miriam Göller
Stellvertretende Pressesprecherin

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