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Home-Office-Reglung mit Luxemburg

Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster begrüßt Anhebung der Freigrenzen: „Damit wächst unsere Großregion wieder ein Stück mehr zusammen.“

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland wurde unterzeichnet. Darin wird die bisherige 19-Tage-Freigrenze auf 34 Tage angehoben. Die Neuregelung soll ab Januar 2024 gelten. Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster erklärt dazu:

 „Das ist eine erfreuliche Nachricht für alle Menschen, die grenzüberschreitend in Luxemburg arbeiten. Die Ausweitung der Bagatell-Grenze sorgt für eine spürbare bürokratische Entlastung und gibt Arbeitnehmer: innen wie Unternehmen mehr Planungssicherheit. Mit der Neureglung wächst unsere Großregion wieder ein Stück mehr zusammen.“

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