Home-Office-Reglung mit Luxemburg
Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster begrüßt Anhebung der Freigrenzen: „Damit wächst unsere Großregion wieder ein Stück mehr zusammen.“
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland wurde unterzeichnet. Darin wird die bisherige 19-Tage-Freigrenze auf 34 Tage angehoben. Die Neuregelung soll ab Januar 2024 gelten. Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster erklärt dazu:
„Das ist eine erfreuliche Nachricht für alle Menschen, die grenzüberschreitend in Luxemburg arbeiten. Die Ausweitung der Bagatell-Grenze sorgt für eine spürbare bürokratische Entlastung und gibt Arbeitnehmer: innen wie Unternehmen mehr Planungssicherheit. Mit der Neureglung wächst unsere Großregion wieder ein Stück mehr zusammen.“
Medienansprechpartner
Marvin Hey und Miriam Göller
Presse, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Mecklenburgring 23
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