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Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid: „einfachELSTER“ – die Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften

Mit „einfachELSTER“ bietet die Steuerverwaltung einen Service zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre. Der Service ist ab Anfang April 2022 erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 nutzbar.

„Durch die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung ist keine Papierarbeit mehr nötig. Die Einkommensteuererklärung kann mit Hilfe einer Schritt für Schritt Erklärung bequem online erstellt werden. Klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten machen die Erstellung besonders leicht. Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Unter www.einfach.elster.de  können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum registrieren. Nach wenigen Tagen erhält man dann eine Zugangsnummer per Post, mit der man direkt mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beginnen kann“, erklärte Finanzstaatssekretärin Anja Wagner Scheid.

 

Hintergrund:
Die Onlineanwendung „einfachELSTER“ bietet eine vereinfachte Möglichkeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung ausschließlich für Personen mit inländischen Renten- oder Pensionseinkünften. Sie wird von der Steuerverwaltung ab Anfang April 2022 kostenfrei zur Verfügung gestellt und ist an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst. Eine leichte Bedienung inklusive der Barrierefreiheit trägt zu einer komfortablen Erstellung der Steuererklärung bei. In der aktuellen Zeit ist das ein sicherer, kontaktloser Weg, die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln.

 

 

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