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Finanzminister Peter Strobel: Stabilitätsrat bescheinigt dem Saarland verlässliche Haushaltspolitik

Am Freitag (10.12.2021) ist der Stabilitätsrat unter Vorsitz des Ministers der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Lutz Lienenkämper sowie des neuen Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner zu seiner 24. Sitzung zusammengetreten. Dazu Finanzminister Peter Strobel: „Der Stabilitätsrat attestiert uns, dass wir unter Berücksichtigung der pandemiebedingten Ausnahmesituation in schwierigen Zeiten den Anforderungen der Schuldenbremse gerecht werden.“

Der Stabilitätsrat hat sich intensiv mit der Einhaltung der Schuldenbremse nach Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz durch den Bund und jedes einzelne Land unter dem Einfluss der pandemiebedingten Ausnahmesituation befasst. „Ich freue mich, dass der Stabilitätsrat dem Saarland unter Berücksichtigung der pandemiebedingten Ausnahmesituation die Einhaltung der Schuldenbremse gemäß Art. 109 Absatz 3 GG nach seiner landesrechtlichen Regelung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bescheinigt. Dies zeigt: Auch in Zeiten der Pandemie ist die Schuldenbremse flexibel genug, um auf fiskalische Krisensituationen und Herausforderungen reagieren zu können,“ so Peter Strobel.

Der saarländische Minister weiter: „Ich stimme ausdrücklich mit dem Stabilitätsrat darin überein, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die öffentlichen Haushalte trotz der zwischenzeitlich aufgehellten Konjunkturerwartungen erheblich belasten. Es ist angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen sehr sachgerecht, dass der Stabilitätsrat für das Jahr 2022 weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation bzw. Naturkatastrophe im Sinne von Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes feststellt.“ Diese Feststellung bestätige das haushalterische Vorgehen der Landesregierung. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 hatte der saarländische Haushaltsgesetzgeber die Notsituation bis einschließlich 2022 erklärt.

Der Stabilitätsrat hat sich turnusgemäß auch mit der Haushaltsüberwachung zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen befasst. „Ich sehe es als Anerkennung unserer seriösen Haushaltspolitik, dass die Prüfung des Stabilitätsrates zum Ergebnis kommt, dass für das Saarland derzeit keine Notlage droht,“ sagte Peter Strobel und betonte: „Die Konsolidierungserfolge der letzten Dekade und die vorausschauende Steuerung im Finanzministerium haben uns in die Lage versetzt, die finanziellen Auswirkungen der Pandemie im Saarland jedenfalls bisher ordentlich zu überstehen. Aber auch in der Krise müssen wir Maß und Mitte bewahren und dürfen nicht in alte Muster zurückfallen. Rentierliche Investitionen statt konsumtiver Ausgaben, haushalterische Zurückhaltung und ein Orientieren an anderen finanzschwachen Ländern müssen auch in Zukunft die Leitplanken der saarländischen Haushaltspolitik bleiben.“

Mit Blick auf das anstehende Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2023 im kommenden Jahr mahnte Strobel an: „Die Anerkennung einer pandemiebedingten Notsituation wird nach heutigem Kenntnisstand eher nicht über das Jahr 2022 hinausgehen. Wir müssen angesichts der sich aufhellenden Konjunktur zu einer haushalterischen Normalität zurückfinden.“ Dabei erinnerte er angesichts der in der Finanzplanung ab dem Jahr 2023 ausgewiesenen globalen Minderausgaben an die Notwendigkeit des haushalterischen Maßhaltens.

Hintergrund:

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie die Bundesministerin für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder jährliche Stabilitätsberichte vor.

Nach Artikel 109a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) obliegt dem Stabilitätsrat ab dem Jahr 2020 die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 GG durch den Bund und die Länder (sog. Schuldenbremse). Gemäß Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern danach grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Für die Haushalte der Länder räumt Artikel 109 Abs. 3 Satz 5 GG den Ländern das Recht ein, die nähere Ausgestaltung der Schuldenbremse im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen vorzunehmen.

Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.

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Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

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Presse, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

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