Landesliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2021Verhandlungstermin am 13. Juli 2021 um 11.30 Uhr, Saal 137
in Sachen 16 O 121/21
Der Verfügungskläger ist ein prominenter Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Saar-land. Er wurde auf dem Landesparteitag seiner Partei am 20. Juni 2021 auf Platz 1 der Lan-desliste zur Bundestagswahl 2021 gewählt. Wegen dieser Wahl haben einzelne Kreis-und Ortsverbände das Landesschiedsgericht der Partei im Saarland angerufen. Das Landes-schiedsgericht im Saarland hat sich für befangen erklärt. Das Verfahren liegt derzeit dem Lan-desschiedsgericht Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vor.
Der Verfügungsbeklagte, der Landesverband der Partei, hat am 7. Juli 2021 beschlossen, für den 17. Juli 2021 eine Landesversammlung zur Aufstellung einer neuen Landesliste zur Bun-destagswahl einzuberufen.
Die Frist zur Einreichung der Landesliste für die Bundestagswahl 2021 endet mit Ablauf des 19. Juli 2021.
Mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung begehrt der Verfügungskläger die Untersagung der zum 17. Juli 2021 anberaumten Versammlung sowie die Verpflichtung des Verfügungsbe-klagten zur Einreichung der am 20. Juni 2021 aufgestellten Landesliste bei den Wahlbehörden. Er rügt die Verletzung formellen Satzungsrechts der Partei und meint, die Einberufung einer erneuten Landesversammlung sei auch rechtsmissbräuchlich. Die Anfechtung der Landesliste beim Landesschiedsgericht hält er für unwirksam. Alle für die Prüfung durch die Wahlbehörden maßgeblichen Kriterien seien bei der bereits aufgestellten Landesliste eingehalten worden. Er sieht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte als gegeben, weil er ansonsten keinen effek-tiven Rechtsschutz erlangen könne.
i.A.
gez. Dr. Wern